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Ihr Freiticket: Zukunft PERSONAL Süd

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Die Fachmesse für Personalmanagement –

Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenloses Freiticket

Datum: 12. und 13.05.2020

Uhrzeit: 09.00 – 17.30 Uhr

Ort: Messe Stuttgart

BONAGO Stand: C.38 /Halle 1

BONAGO Vortrag: 

Titel:

Tag: 13.05.2020 12:25 – 12:55

Forum: Recruiting & Attraction Stage

 


 

Die Zukunft Personal Süd ist die führende Messe für Personalmanagement in Süddeutschland. In der Landeshauptstadt Baden-Württembergs können Sie an zwei Tagen hochkarätige Referenten, spannende Diskussionsbeiträge und über 330 Aussteller sowie deren Lösungen live erleben. Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Freiticket.

Erfahren Sie auf der Zukunft Personal Süd, welche Tools und Methoden zur Transformation zur Verfügung stehen und lassen Sie sich von Praxisbeispielen inspirieren.

Auch der Bereich der Freiwilligen Arbeitgeberleistungen und HR-Benefits bietet vielfältige Ansatzpunkte, um diesen Veränderungen – insbesondere dem Fachkräftemangel – zu begegnen und sich im „War for Talents“ erfolgreich von der Konkurrenz abzuheben. Gerne stehen Ihnen die Belohnungsexperten beratend zur Verfügung und zeigen Ihnen auf, welche einfachen und wirkungsvollen Instrumente zur Verfügung stehen.

Parallel zur Zukunft Personal Süd findet die Corporate Health Convention als größte Plattform zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland statt. Ein Besuch der Messe ist in Ihrem Ticket bereits inbegriffen und kann viele Anregungen rund um den Themenkomplex betriebliche Gesundheitsförderung und -erhaltung bieten.

 


Sichern Sie sich Ihr kostenloses Tagesticket

Falls Sie Interesse an einem Besuch der Zukunft Personal Süd haben, senden wir Ihnen gerne ein kostenloses Freiticket zu. Füllen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular aus. Bitte beachten Sie: Dieses Angebot gilt nur für Firmenvertreter aus dem Bereich Personal sowie Geschäftsführer. Personaldienstleistern sowie Privatpersonen können wir leider kein Ticket zur Verfügung stellen.


 

Kontakt Longlead - Veranstaltung

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Linksammlung für HR im November 2019

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Menschen feiernIn der Welt der Personalarbeit ist Employer Branding ein langjähriges Konzept, das nicht nur einem Unternehmen hilft, einen hervorragenden Ruf als Arbeitsplatz aufzubauen, sondern auch einen einzigartigen Wert für die Kunden schafft. In dieser Linksammlung zeigen wir Ihnen hier einige interessante Themen über das Was, Warum, Wie, Tipps und das Do und Don’t’s des Employer Branding.

Die interessantesten Artikel finden Sie hier:


Frau hört Musik

 

Employer Branding Kampagnen: Wieso Werbung allein nicht reicht (Onpulson)

Die Bedeutung von Employer Branding ist in der heutigen Geschäftswelt nicht zu übersehen. Der Autor hebt hervor, was Employer Branding ist, die Bedeutung und macht bemerkenswerte Beispiele für erfolgreiche Kampagnen.

Hier geht’s zum Beitrag!

 


 

Social Media Employer Branding: Hier sind die Digital Natives (Vogel)

Social Media hat einen wesentlichen Beitrag zum Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet ohne einen physischen Speicher in einem Ziegelstein und Mörtel geleistet. Das beeinflusst auch das Employer Branding in Bezug auf das Erscheinungsbild gegenüber Digital Natives, geteilte Inhalte sowie die Authentizität der Mitarbeiter.

Hier geht’s zum Artikel!

 


Mutter und Tochter bezahlen den Kauf

 

Wie Sie eine Unternehmensmarke entwickeln (business-wissen)

Die Frage, wie im Hinblick auf den Aufbau einer erfolgreichen Unternehmensmarke und -identität, Markenpositionierung, Kundenbindung sowie Zugehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter für neue und bestehende Unternehmen unerlässlich ist. Dieser Artikel gibt eine spontane Erklärung, wie man sie für ein erfolgreiches Corporate Branding ansprechen kann.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Warum genau jetzt Employer Branding noch wichtiger wird (humanresourcesmanager)

Eine der Herausforderungen, vor denen einige Unternehmen stehen, ist der Fachkräftemangel. Der Prozess der Gewinnung neuer und der Bindung von Fachkräften als Schlüsselfunktion hat sich für die meisten Unternehmen als schwierig erwiesen. Ist Employer Branding der Messias, auf den die meisten Unternehmen gewartet haben?

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Tipps für erfolgreiches Employer Branding auf Social Media (swat.io)

Welche Tipps gibt es für ein erfolgreiches Employer Branding in Social Media? Dieser Artikel hebt einige bemerkenswerte Beispiele hervor

Den Artikel finden Sie hier.

 


die zwei Gegenstze - Daumen hoch und Daumen runter

 

Dos and Don’ts im Employer Branding – 7 Tipps für die Praxis (karriere.de)

Was sind die Dos and Don’ts des Employer Branding? In 7 Punkten erklärt dieser Artikel weiter, wie es vorteilhaft sein kann, wenn richtig und katastrophal falsch gemacht wird.

Hier geht’s zum Artikel!

 

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Mitarbeitervorteile: Alles Wissenswerte

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Mitarbeiter wird ein Geschenk überreicht

 


 Inhaltsverzeichnis

Mitarbeitervorteile fördern die Motivation und stärken die Bindung

Sie lassen sich zu unterschiedlichsten Anlässen einsetzen

Wie eine große Fluggesellschaft Mitarbeitervorteile realisiert

Ein namhaftes IT-Unternehmen punktet mit weit gefassten Mitarbeitervorteilen

Ein Energieerzeuger setzt im Ideenmanagement auf Mitarbeitervorteile

Ein Automobilkonzern gewährt Mitarbeitervorteile nicht nur bei Autos

 


Sichern Sie sich Ihre kostenlose Zusammenfassung zum Thema Mitarbeitervorteile:

Grundlagen der Mitarbeitervorteile


Mitarbeitervorteile fördern die Motivation und stärken die Bindung

HR-Verantwortliche sehen sich zurzeit mit mehreren Entwicklungen und Trends konfrontiert. Der demographische Wandel sowie der damit einhergehende Fachkräfte- und Nachwuchskräfte-Mangel haben das Recruiting erschwert. Selbstverständnis, Wertegefüge und Motivation der nachrückenden Generationen X, Y und Z prallen auf traditionelle Unternehmenskulturen und Haltungen und müssen moderiert werden. Eine erfolgreiche Bindung von Talenten gelingt überdies im harten Wettbewerb fast nicht mehr ohne das Versprechen von attraktiven Mehrwerten. Vor diesem Hintergrund müssen Personaler ihre täglichen Prozesse meist mit kleinen oder heruntergefahrenen Budgets realisieren.

Mitarbeitervorteile haben sich als Instrumente zur Gewinnung, Motivation und Bindung von qualifiziertem Personal sowie zur Verbesserung des Arbeitgeberimages bewährt. Sie sind vielseitig gestaltbar und zeichnen eine attraktive Unternehmenskultur aus. Dazu gehören zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und das Home Office, der eigene Parkplatz, eine Kinderbetreuung, eine betriebseigene Kantine sowie Zuschüsse zum Essen, zum öffentlichen Nahverkehr oder auch Rabatte auf hauseigene Produkte. Auch Leistungen wie Weiterbildungen, Mitarbeiter-Events, eine betriebliche Altersvorsorge oder ein Gesundheitsmanagement mit Coaching, Ernährungsberatung und Betriebssport-Angeboten gehören dazu.

 

 

Die Studie „Recruiting Trends 2017“ des Staufenbiel Instituts in Zusammenarbeit mit Kienbaum ergab: 91 Prozent der Arbeitgeber setzen auf flexible Arbeitszeiten als Mehrwert für den Mitarbeiter, wohl auch, um die Erwartungshaltungen der Einsteiger zu treffen. Unterschiede gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge, die 81 Prozent der Arbeitgeber anbieten, aber von der nur 57 Prozent glauben, dass sie Mitarbeitern tatsächlich wichtig ist. Auffällig sind auch die Werte bei der Vergabe von Firmen-Smartphones die 72 Prozent zwar anbieten, aber nur 45 Prozent als jobentscheidend für Arbeitnehmer erachten. Dies wird im digitalen Zeitalter eher als selbstverständlich betrachtet.

 

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Sie lassen sich zu unterschiedlichsten Anlässen einsetzen

Die Überlassung von Dienstwagen oder Mitarbeiterbeteiligungen erfordern aufwändige Prozesse in der Unternehmensverwaltung.

Nicht ohne Grund sind deshalb budgetfreundliche und immaterielle Sachleistungen wie Tankgutscheine als Fahrtkosten-Zuschuss, Kino-, Essens- oder Shopping-Gutscheine für Mitarbeiter besonders gefragt.

Unternehmensbezogen
  • Mitarbeiter werben Mitarbeiter
  • Vertriebsprämien
  • Umsatzsteigerung
  • Betriebsjubiläum
  • Firmenfeier
Personenbezogen
  • Betriebszugehörigkeit
  • Zielerreichung
  • Sonderprämien
  • Dankeschön für Engagement
  • Beförderung
  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Mitarbeiterjubiläum
Innovationsbezogen
  • Ideenmanagement
  • Betriebliches Vorschlagswesen
  • Teilnahme an Weiterbildungen
Saisonal
  • Ostern, Weihnachten
  • Frühlingsanfang, Halloween
  • Valentinstag, Muttertag
  • Tag des Kompliments etc.

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Infografik Mitarbeitervorteile

 


Wie eine große Fluggesellschaft Mitarbeitervorteile realisiert

Neben vergünstigten Flügen für alle Mitarbeiter hat das Unternehmen spezielle Programme für jüngere Mitarbeiter aufgesetzt. Beispielsweise können

Flugzeug steht am Flughafen

diese ein Jahr lang an konzernübergreifenden Projekten mitarbeiten und qualifizieren sich in Bereichen wie Projekt Management, virtuelle Teamarbeit und Change Management. Ein anderes Programm für akademische Einsteiger die seit zwei Jahren im administrativen Bereich tätig sind, bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung mit anderen Kollegen. Das Programm umfasst Vorträge von Führungskräften, Meetings, Führungen, Sport- und Kultur-Events sowie soziales Engagement.

Darüber hinaus wird Arbeitnehmern eine Plattform bereitgestellt, über die sie innerhalb eines Prämiensystems exklusive Mitarbeitervorteile bei attraktiven Partner-Dienstleistern online oder mobil nutzen können.

Ein namhaftes IT-Unternehmen punktet mit weit gefassten Mitarbeitervorteilen

Die ungewöhnliche Arbeitsatmosphäre bei Unternehmen der IT-Branche (z. B. XING, Google oder Microsoft) ist inzwischen Legende. Je nach Standort und Möglichkeiten fallen die Mitarbeitervorteile unterschiedlich aus. Beispielsweise ermöglichen diese Unternehmen ihren Angestellten eine Vielzahl von technischen, fachlichen und sozialen Weiterbildungen. Sie unterstützen zudem die Elternzeit, Auszeitbedürfnisse und Sabbaticals mit großzügigen Regelungen. Außerdem werden betriebliche Vorsorgeprogramm sowie Beratungen in Finanzdingen angeboten und an einigen Standorten wird sogar eigenes Gemüse für die Kantine angebaut. Es gibt Gesundheitsangebote von Fitness am Arbeitsplatz bis hin zu Massagen. Einige Unternehmen erlauben sogar das Mitbringen von Katzen und Hunden.


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10 Gründe: Gutscheine sind effektiver als Geldprämien

Der Einsatz von Geldprämien zur Belohnung von Mitarbeitern ist eine Form der Incentivierung, die heute von vielen Unternehmen genutzt wird


Ein Energieerzeuger setzt im Ideenmanagement auf Mitarbeitervorteile

Neue IdeenEin europaweit agierender Energiekonzern plante, für sein betriebliches Ideenmanagement ein einfaches Prämiensystem mit möglichst wenig finanziellem und administrativem Aufwand aufzubauen. Mit Gutscheinen, die im Wert staffelbar sind, incentiviert das Unternehmen nun sowohl die Einreichungen als auch die konkrete Realisierung von Ideen und macht die Vergütung für alle Mitarbeiter transparent. Diese sind dadurch höher motiviert, einen Beitrag zum Ideenmanagement zu leisten, da ihr Engagement immer wieder erlebbare Anerkennung und Wertschätzung erfährt. Das Unternehmen profitiert über die Mitarbeitervorteile insgesamt von verbesserten Prozessen und mehr Innovationen.

Ein Automobilkonzern gewährt Mitarbeitervorteile nicht nur bei Autos

Die Mitarbeiter des Unternehmens haben nicht nur die Aussicht auf einen Traumjob und ein vergünstigtes Traumauto. Sie genießen auch ein Bündel an klassischen Mitarbeitervorteilen wie Gruppenversicherungen und Vorsorgeprogramme. Ein Werksverein bündelt über 80 Sportangebote und gesundheitsfördernde Kurse. Studenten und Absolventen bietet der Konzern vielseitige Talentprogramme. Begleitend können sie Trainings, Webinare, Exkursionen, Mentoring und Karriereberatungen nutzen und erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Praktika und Abschlussarbeiten.


Weiterführende Inhalte:

Lösung Mitarbeitervorteile für die Praxis

Mit der Einführung der MitarbeiterCARD eröffnen Sie sich und Ihren Mitarbeitern eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Als wiederaufladbare Gutscheinkarte im individuellen Firmendesign ist die Lösung sowohl eine perfekte Ergänzung Ihrer Employer Branding Strategie nach innen und außen, als auch ein Differenzierungsmerkmal im Kampf um neue Talente.

Hier gehts zur MitarbeiterCARD

Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zum Thema:

Grundlagen der Mitarbeitervorteile

Mitarbeitervorteile

 

Füllen Sie hierzu das untenstehende Formular aus und Sie erhalten ein Wissenspapier über wichtige Fakten und interessante Trends im Bereich Mitarbeitervorteile bequem per E-Mail.

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Linksammlung für Marketing im November 2019

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Linksammlung der Trends im November

 

E-Mail-Marketing ist ein sehr beliebter und viel genutzter Onlinemarketing-Kanal. Auch in Zeiten neuer Kommunikationsformen wie Social Media, ist E-Mail-Marketing immer noch einer der besten Wege um seine Zielgruppe zu erreichen und eine persönliche Beziehung aufzubauen. Außerdem ist es kostengünstig und leicht Messbar.

Wir haben für Sie die spannendsten Beiträge zusammengestellt:


 

Mensch schreibt auf Tafel

 

Definition: Was ist E-Mail-Marketing? (gruenderszene.de)

Der informative Beitrag von „gruenderszene“ beschreibt kurz was E-Mail-Marketing überhaupt ist. Außerdem informiert er über die verschiedenen Arten des E-Mail-Marketing und geht auf die Richtlinien ein.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Weltkugel schwebt über PC


E-Mail-Marketing: 15 herausragende Kampagnen (blog.hubspot.de)

Hubspot legt in seinem spannenden Artikel 15 Paradebeispiele des E-Mail-Marketings offen. Für jeden der noch nach Inspiration für seine E-Mail-Kampagne sucht ein gelungener Beitrag.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

offener Brief


Verbraucher kommunizieren mit Unternehmen am liebsten per Mail (wuv.de)

W&V veröffentlicht in ihrem Artikel interessante Zahlen über die verschiedenen Kommunikationsinstrumente. Außerdem wird auf die Wichtigkeit der personalisierung im E-Mail-Marketing hingewiesen.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Mensch tippt auf Tastatur

 

3 Tipps für effektive E-Mail-Betreffzeilen (onlinemarketing.de) 

Ohne effektive Betreffzeile bleibt dein E-Mail Marketing wirkungslos. Onlinemarketing.de zeigt in seinem aufschlussreichen Artikel wie eine Betreffzeile aussehen muss um die richtige wirkung zu erziehlen.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Daumen hoch und Daumen runter 

Wie verhindert man die häufigsten Fehler im B2B E-Mail-Marketing? (onlinemarketing-blog.de) 

Durch die zahlreichen möglichkeiten des E-Mail-Marketings können leicht Fehler gemacht werden die es zu vermeiden gilt. Die Fehler und wie sie vermieden werden können werden in diesem Artikel gezeigt.

Hier geht’s zum Artikel!

 


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Bundesrat stimmt Gesetzesbeschluss zu: Änderung des steuerfreien Sachbezugs zum 01.01.2020

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Gesetzeszeichen

Das sollten Unternehmen und Personalverantwortliche jetzt beachten!

Aktueller Beschluss und anstehende Veränderungen bei der Gewährung des Sachbezugs ab 01.01.2020

Das neue Gesetz und die Auswirkungen auf aktuell praktizierte Mittel zur Gewährung des Sachbezugs ab 01.01.2020

Übersicht aktueller Sachbezugsanwendungen und deren Einschätzung als Sachbezug

Sachbezugsgutscheine von BONAGO erfüllen auch weiterhin die Anforderungen an den Sachbezug


Aktueller Beschluss und anstehende Veränderungen bei der Gewährung des Sachbezugs ab 01.01.2020

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem sogenannten „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ zugestimmt.[1] Dieses enthält u.a. auch weitreichende Veränderungen bzw. Ergänzungen des „Sachbezugsparagraphen“ § 8 Abs. 2 EstG. Der Sachbezug wird nun einerseits durch den Gesetzgeber genauer definiert zugleich aber auch in seinen Anwendungsformen deutlich eingeschränkt. Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ab dem 01.01.2020 weiterhin den steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug in Höhe von bis zu 44 Euro pro Monat gewähren wollen, gilt es folglich einiges zu beachten.

Die guten Nachrichten vorweg:

  • Der Sachbezug als Solches bleibt weiterhin bestehen.
  • Ab dem 01.01.2020 werden Gutscheine, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, sogar ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Somit können sie weiterhin im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze des § 8 EstG eingesetzt werden.

Auch die Sachbezugsgutscheine von BONAGO (ShoppingBON, MitarbeiterBON und MitarbeiterCARD) ermöglichen ausschließlich den Bezug von Waren oder Dienstleistungen. Zusätzlich sind bei allen BONAGO-Produkten Barauszahlungen oder sonstige finanzielle Transaktionen seit jeher vertraglich ausgeschlossen.Mann stapelt ein Euro Münzen

Bei Unternehmen, die aktuell noch auf bestimmte Geldkarten oder andere Lösungen (z.B. Zuschüsse, nachträgliche Erstattungen etc.) setzen, sieht die Situation deutlich anders aus. Viele von ihnen werden sich nach alternativen Lösungen umsehen müssen, wenn sie den Sachbezug auch weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei anwenden möchten. Wie die nachfolgend dargestellte Neufassung des Sachbezugsparagraphen zeigt, werden nämlich viele Mittel künftig als Einnahme in Geld angesehen.


Nehmen Sie Kontakt mit den Belohnungsexperten auf


Das neue Gesetz und die Auswirkungen auf aktuell praktizierte Mittel zur Gewährung des Sachbezugs ab 01.01.2020

Durch die Verabschiedung des Gesetzes gilt ab dem 01.01.2020 u.a. folgende Änderung im Hinblick auf den Sachbezug:

„§ 8 wird wie folgt geändert:[2]

a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:

‚Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.‘“

Die Neufassung verdeutlicht, dass ein Großteil der bisherigen Anwendungsformen künftig nicht mehr als Sachbezug anerkannt wird – in der Folge also für Arbeitgeber und Arbeitnehmer voll steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Während sich die ersten Begrifflichkeiten evtl. noch halbwegs erschließen lassen, können bei einigen Punkten auch Unklarheiten bestehen. Was ist beispielsweise unter einem Geldsurrogat im Kontext des Sachbezugs zu verstehen? Was genau ist eigentlich ein Gutschein und wie unterscheidet sich dieser von einer „Geldkarte“? Welche Geld- bzw. Prepaidkarten können künftig evtl. noch eingesetzt werden?

Da es insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Gutscheinen und Kartenprodukten derzeit Unklarheiten sowie z.T. verwirrende Aussagen gibt, haben wir versucht anhand des folgenden Schaubildes der Incentive Marketing Association Europe (IMA Europe) die einzelnen Sachverhalte, Anwendungsformen und Eigenschaften zu erklären sowie einzuordnen. Bei der IMA Europe handelt es sich um den führenden Verband der Incentive- und Benefitsbranche. Die nachfolgende Infografik der Incentive Marketing Association Europe (IMA Europe) sowie darauffolgende Erläuterungen von BONAGO basieren auf bestehenden Drucksachen des Bundestags, des Bundesrats sowie ggf. weiterer Institutionen und Quellen – stellen jedoch ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

 

 


Übersicht aktueller Sachbezugsanwendungen und deren Einschätzung als Sachbezug

Was ist ein Gutschein und welche Ausprägungsformen existieren?

Bei einem Gutschein handelt es sich im Gegensatz zu bspw. Zahlungskarten (EC- oder Kreditkarten), um ein kleines Inhaberpapier i.S. des § 807 BGB mit einemFrau sitzt an PC Leistungsversprechen für Waren oder Dienstleistungen.[3] D.h. mit der Zuwendung des Gutscheins wird das Recht zugewandt bis zur Höhe des Gutscheinwerts Waren oder Dienstleistungen (also Sachbezüge) zu beziehen. Der Ursprungszweck des Sachbezugs, den Mitarbeitern kleine Aufmerksamkeiten i.H. von bis zu 44 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei in Form von Sachleistungen zukommen zu lassen, bleibt also gewahrt. Geldkarten hingegen, enthalten keine Leistungspflicht und können nach Auffassung des BFH daher schon nicht unter den § 807 BGB fallen.[4]

Der Gutscheinmarkt hat sich insbesondere in den vergangenen Jahrzehnten stark entwickelt. Bedingt durch technische Möglichkeiten sowie die Bedürfnisse von Unternehmen und Konsumenten existieren heute verschiedene Erscheinungsformen:

Händlergutscheine
Ein Händler erstellt, verwaltetet und gibt selbst Gutscheine aus, die dann wiederum vom Inhaber des Gutscheins in dessen Geschäft für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (eingelöst) werden können. Er verpflichtet sich also gegenüber dem Inhaber, für den Gegenwert des Gutscheins Waren oder Dienstleistungen auszugeben bzw. zu erbringen.
Händlergutscheine – „Closed Loop Guthabenkarte“
Bei Closed Loop Guthabenkarten, handelt es sich ebenfalls um Händlergutscheine oder -guthabenkarten, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller berechtigen. In der Regel verfügen diese über eine Zahlungsfunktion und können häufig auch mit Guthaben (wieder-)aufgeladen werden. Die Einlösung solcher Closed Loop Karten erfolgt nur im Onlineshop oder am Terminal / der Kasse des Händlers gegen Waren oder Dienstleistungen. Weitere Einsatz- bzw. Verwendungsmöglichkeiten außerhalb dieses geschlossenen Kreislaufs („Closed Loop“) sind ausgeschlossen. Der Aussteller bzw. Betreiber einer solchen Closed Loop braucht hierfür meist keine Lizenz als E-Geld- oder Zahlungsinstitut.
Händlergutscheine – durch Dritte ausgegeben und verwaltet
Die Gutscheine oder Closed Loop Guthabenkarten von Händlern oder Dienstleistungsanbietern können auch durch Dritte für diese herausgegeben werden. Hierbei handelt es sich um die meistverbreitete Form auf dem deutschen Gutscheinmarkt. Ein externer Dienstleister übernimmt also die Gutschein- oder Gutscheincodeerstellung sowie die Verwaltung und den Vertrieb / die Ausgabe hiervon. Die Einlösung ist natürlich auch in diesem Fall nur beim jeweiligen Händler gegen Waren oder Dienstleistungen möglich – sonstige Einlöse- und Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Barauszahlungen oder Überweisungen) sind ausgeschlossen.

Was ist unter einer „Geldkarte“ zu verstehen und welche Kartenprodukte existieren aktuell?

Münzen liegen auf einem TischIm neuen Gesetzestext des Paragraphen 8 des Einkommensteuergesetzes wird neben Gutscheinen auch die „Geldkarte“ von der Bewertung als „Einnahme in Geld“ ausgenommen. Eine Geldkarte wäre somit für den Sachbezug zulässig, sofern über sie ausschließlich Waren oder Dienstleistungen bezogen werden können.[5] Allerdings ist der Begriff im Steuerrecht nicht definiert. Sucht man im Internet hiernach, findet man die „GeldKarte“. Bei der GeldKarte handelt es sich um ein Prepaid-Zahlungsmittel und Kleingeld-Ersatz, das auf der Vorderseite der Karte einen Chip aufweist und auf der Rückseite das „GeldKarte“-Logo.[6] Laut Gesetzestext dürften somit eigentlich nur diese Karten zugelassen sein – aufgrund der Begründungen und Erläuterungen zum Gesetzesbeschluss, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass mit dem Begriff nachfolgende Kartenarten gemeint sind.[7]

Controlled Loop Karte – in Eigenverwaltung betrieben (z.B. Centergutschein, „City Cards“)
Bei einer „Controlled Loop Karte“ handelt es sich um eine Karte mit Zahlungsfunktion, die innerhalb eines begrenzten Netzwerks von Akzeptanzstellen* für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Der Betreiber der Controlled Loop Karte (i.S. der ausgebenden und verwaltenden Stelle) hat jeweils Vertragsbeziehungen mit einer begrenzten Anzahl an Händlern oder Dienstleistern („Controlled Loop“). Innerhalb dieses begrenzten Netzwerks kann der Inhaber die Controlled Loop Karte nutzen, um an der Kasse / dem Terminal der angeschlossenen Partner Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen. Die Verwaltung / Aufladung von Guthaben auf die Controlled Loop Karte sowie die Abrechnung mit dem jeweils betreffenden Händler im begrenzten Netzwerk erfolgt über den Kartenbetreiber (z.B. eine City-Initative). Die Umsetzung und der Betrieb eines solchen Controlled Loop Karten-Systems ist grundsätzlich auch ohne eine Lizenz als E-Geld-Institut der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) möglich. Weitere Einsatzmöglichkeiten außerhalb des begrenzten Netzwerks sind ausgeschlossen.

⇒ City-Cards, die auf Basis von Controlled Loop Karten, den ausschließlichen Bezug von Waren oder Dienstleistungen im regionalen und begrenzten Netzwerk ermöglichen, dürften auch weiterhin als Sachbezug angesehen werden. Die Politik verfolgt hiermit das Ziel, dass „[…]speziell kleine und mittelständische Unternehmen vor Ort gefördert werden.“[8]

* Anmerkung: Eine Definition des „begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen“ bzw. Angaben, was oder wie viel dieser umfassen darf, konnte derzeit nicht aufgefunden werden.

Controlled Loop Karte – unter Einsatz eines E-Geld-Emittenten
Eine Controlled Loop Karte kann auch unter Hinzuziehung einer Bank oder eines E-Geld-Instituts betrieben werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Karte mit Zahlungsfunktion, die Aufladung und Verwaltung des (Guthaben-)Kontos erfolgt jedoch nicht durch den Kartenbetreiber (bspw. eine City-Initiative), sondern die eingesetzte Bank bzw. das E-Geld-Institut. Dennoch muss auch hier sichergestellt sein, dass die Karte ausschließlich zur Bezahlung von Waren / Dienstleistungen genutzt werden kann und Vertragsbeziehungen mit den einzelnen Händlern / Dienstleistern des begrenzten Netzwerks* bestehen. Die Abrechnung und Gutschrift erfolgt dann nicht zwischen den Händlern und dem Kartenbetreiber, sondern durch Abbuchung vom Karten-Konto der verwaltenden Bank bzw. des E-Geld-Instituts. Auch hier sind weitere Einsatzmöglichkeiten außerhalb der „Controlled Loop“ (begrenztes Akzeptanzpartner-Netzwerk) ausgeschlossen.

⇒ Im Hinblick auf die regionale Förderung und den politischen Willen (s.o.) ist auch bei dieser Art von Controlled Loop Karte davon auszugehen, dass sie bspw. in Form einer City-Card weiterhin als Sachbezug anerkannt werden dürfte.

* Anmerkung: Eine Definition des „begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen“ bzw. Angaben, was oder wie viel dieser umfassen darf, konnte derzeit nicht aufgefunden werden.

Open Loop Karte – auf Basis von EC- oder Kreditkartensystemen
Bei Open Loop Karten handelt es sich vereinfacht gesprochen um Zahlungskarten, die auf bestehenden EC- oder Kreditkartensystemen wie bspw. MasterCard, Visa, Maestro etc. basieren. Der Kartenbetreiber (z.B. ein Programmmanager) lädt das (Guthaben-)Konto der Karte über eine dritte Stelle (Bank / E-Geld-Institut) auf. Der Nutzer der Karte kann mit dem Guthaben dann weltweit innerhalb des kompletten Netzwerks der Kredit- oder EC-Kartensysteme bezahlen. Die Bezahlung der Händler erfolgt auch in diesem Fall über die Bank – allerdings existieren zwischen dem Kartenbetreiber und den Händlern keine Vertragsbeziehungen („Open Loop“). Eine Vertragsbeziehung zum Händler besteht meist nur direkt mit einem Acquirer, welcher die Terminals ausgibt und die Zahlungsströme managed, sowie indirekt über ein Lizenzmodell der EC- oder Kreditkartenanbieter (z.B. Maestro, MasterCard, Visa). Über eine uneingeschränkte Open Loop Karte können allerdings auch Barabhebungen, Überweisungen (z.B. PayPal) oder der Erwerb von Devisen (z.B. Pfund, US-Dollar etc.) vorgenommen werden.

Aufgrund der finanziellen Transaktionsmöglichkeiten war die Open Loop Karte in der oben beschriebenen Form noch nie für den Sachbezug möglich, da es hierbei zu keinen (Bar-)Geldflüssen kommen darf. Die Legislative hat dies nun nochmals explizit zum Ausdruck gebracht:

Als Geldleistung zu behandeln sollen daher insbesondere bestimmte Geldkarten sein, die über eine Barauszahlungsfunktion odPC steht auf Schreibtischer über eine eigene IBAN verfügen, die für Überweisungen (z.B. PayPal) oder für den Erwerb von Devisen (z.B. Pfund, US-Dollar, Franken) verwendet sowie als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können.“[9]

Es erscheint fraglich, ob eine technische Restriktion ausreichen kann, um mit einer Restricted Loop Karte künftig noch den Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei gewähren zu können. Insbesondere auch deshalb, da bei dieser, nachstehend beschriebenen Kartenart, keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Kartenbetreiber und den Händlern bestehen.

Restricted Loop Karte – Open Loop Karte mit technischen Restriktionen
Auch bei einer „Restricted Loop“ Karte handelt es sich um eine Open Loop Karte – allerdings mit technischen Einschränkungen. Der Nutzer der Restricted Loop Karte kann hiermit grundsätzlich auch weltweit innerhalb des Netzwerks der EC- oder Kreditkartensysteme (z.B. MasterCard, Visa, Maestro etc.) Waren oder Dienstleistungen bezahlen. Die technischen Einschränkungen können jedoch Begrenzungen des (Kreditkarten-)Netzwerks auf ein Land vorsehen und nicht zulässige Transaktionen wie Barauszahlungen, Überweisungen und Devisenerwerb ausschließen. Allerdings erfolgt auch hier die Abrechnung der Ware oder Dienstleistung über eine Bank und zusätzlich existieren zwischen dem Betreiber der Restricted Loop Karte und den Händlern / Dienstleistern keine Vertragsbeziehungen.
„Marketing Restricted Loop Karte“
Häufig handelt es sich bei vermeintlichen Restricted Loop Karten tatsächlich um Open Loop Karten. Eine vermeintliche Begrenzung, z.B. die ausschließliche Nutzung bei einer oder mehreren bestimmten Handelsunternehmen, ist lediglich kommunikativer Natur. Es gilt also darauf zu achten, ob die Restricted Loop wirklich „restricted“ ist oder auch anderweitig / generell eingesetzt werden kann.

 

Was wird nach dem neuen Gesetz definitiv als Einnahme in Geld gewertet und ist damit steuer- und sozialabgabenpflichtig?

Ab dem 01.01.2020 gilt:

„Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.“[10]

Folgende Sachbezugsanwendungen werden somit nicht mehr unter die Freigrenze des 44 € Sachbezugs fallen.

Zweckgebundene Geldleistungen
Bisher konnten Unternehmen ihren Mitarbeitern finanzielle Zuwendungen zukommen lassen mit der Bindung an die Verwendung für einen bestimmten Zweck. Ein Arbeitnehmer erhielt bisher so bspw. 44 Euro im Monat, um diese für eine Versicherung oder für eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio zu verwenden. Durch die deutlichere Abgrenzung von Bar- und Sachlohn wird dies ab dem 01.01.2020 nicht mehr möglich sein bzw. die Zahlung dann voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Nachträgliche Kostenerstattungen
Neben den zweckgebundenen Geldleistungen, konnte ein Arbeitnehmer bisher auch über einen Beleg (physisch oder digital via App o.Ä.) nachweisen, dass er eine Sache erworben (z.B. ein Buch) oder eine Dienstleistung beansprucht (z.B. Fitnessstudio-Mitgliedschaft) hat. Der Arbeitgeber konnte daraufhin die Kosten in Höhe von bis zu 44 Euro (monatlich) im Rahmen des Sachbezugs erstatten. Das gleiche Vorgehen wurde bisher bspw. auch für die Erstattung von Stromkosten oder Versicherungsbeiträgen angewandt.
Wie dem Namen nach bereits ersichtlich, handelt es sich hierbei ebenfalls um Geldleistungen, die ab dem 01.01.2020 nicht mehr unter die Freigrenze des § 8 EstG fallen werden.
Geldsurrogate
Bei Geldsurrogaten handelt es sich vereinfacht ausgedrückt, um alle Mittel, die kein Bargeld darstellen, aber über eine Zahlungsfunktion verfügen. Hierzu könnten bspw. Zahlungsapps und Zahlungslösungen wie PayPal fallen, aber auch E-Geld-Lösungen, Kreditkarten etc.
Andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten
                Aufgrund der expliziten Ausnahmeregelung für Gutscheine und bestimmte Arten von Geldkarten im verabschiedeten Gesetzestext[11] sowie erläuternder Äußerungen,[12] ist davon auszugehen, dass jeglicher Vorteil für einen Arbeitnehmer, der auf einen Geldbetrag lautet, keinen Sachbezug mehr darstellt.[11] Vgl. Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[12] Vgl. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.43f

 

Sachbezugsgutscheine von BONAGO erfüllen auch weiterhin die Anforderungen an den Sachbezug

Frau lächelt in KameraDie neue Fassung des Gesetzestextes nennt Gutscheine als ausdrückliche Ausnahme der „Einnahmen in Geld“. Wie vom Gesetzgeber gefordert und nun neu im Gesetz festgeschrieben, können mit den Sachbezugsgutscheinen von BONAGO ausschließlich Waren oder Dienstleistungen bezogen werden. Hinzu kommt, dass unsere Sachbezugsgutscheine auch nicht als Geldsurrogat des unbaren Zahlungsverkehrs einsetzbar sind. Funktionen wie die explizit vom Sachbezug ausgeschlossenen Barauszahlungen, Überweisungen und der Devisenerwerb sind naturgemäß ausgeschlossen. Auch kann ein Gutschein nicht über eine eigene IBAN verfügen oder als generelles Zahlungsmittel hinterlegt werden.
Zusätzlich wird durch BONAGO vertraglich sichergestellt, dass eine Rückgabe bzw. Umtausch des Gutscheins gegen Geld ausgeschlossen ist.

 

[1] Vgl. Beschluss des Bundesrats vom 29.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19 (Beschluss), S.1
[2] Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[3] Vgl. hier und im Folgenden: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.7.2018, VI R 16/17, II. 30
[4] Vgl. BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.7.2018, VI R 16/17, II. 31
[5] Vgl. Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[6] Vgl. https://www.geldkarte.de/privatkunden/ueber-geldkarte
[7] Vgl. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.43 f
[8] Vgl. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.44
[9] Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.44
[10] Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[11] Vgl. Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[12] Vgl. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.43f

Jetzt Kontakt mit den Belohnungsexperten aufnehmen und erfahren, wie Gutscheine für den Sachbezug genutzt werden können.

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BONAGO vor Ort: Das war der 11. Promotion Zirkel

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PART 1 – Alte Gewohnheiten gehören der Vergangenheit an

Mit einem Networking-Tipp von unserem Geschäftsführer Mark Gregg begann der 11. Promotion Zirkel – der kostenlose Vortragsabend zu aktuellen Marketingtrends und -innovationen – am 21.01.2020. Nach einem herzlichen Willkommen im HansaLoc in München übergab Mark Gregg das Wort direkt an den ersten Speaker des Abends, Felix Bommer (Abteilungsleiter Produkte bei mobilcom-debitel GmbH). Mit seinem Beitrag zum Thema „reFUNK the business – wie Digitalisierung gelingt und man mit Gewohnheiten einer Branche bricht“, zeigte Herr Bommer sehr anschaulich, wie viel Mut es bedarf, neue Wege zu gehen und alte Gewohnheiten abzulegen und wie daraus eine Erfolgsgeschichte wird. Mit FUNK gelang mobilcom-debitel eine Innovation im Mobilfunkbereich, die derzeit ihresgleichen sucht. Die nächste Referentin knüpfte an das Thema „alte Gewohnheiten“ an, jedoch mit einem komplett anderen Fokus. Rebecca Deinzer (Managerin Consumer Promotions bei BONAGO) hatte sich das Thema „Nachhaltige Consumer Promotions als Imagegewinn“ auf die Fahne geschrieben. Durch ihr Engagement und ihr Feuer für dieses Thema brachte Frau Deinzer das Publikum zum Nachdenken. Die modernen, umweltfreundlichen Lösungen wie Carsharing, Ridesharing oder E-Scooter bieten den Unternehmen die Chance, ihren Kunden nachhaltige Consumer Promotions anzubieten und dadurch mit verstaubten Konventionen zu brechen.

Zeit für Networking, eine kleine Stärkung und ein exklusives kostenloses Fotoshooting…

Die darauf folgende Pause bot nicht nur kulinarisch ein Highlight – bei einem abwechslungsreichen und leckeren Catering der Snack Attack GmbH konnten sich die Teilnehmer und Speaker für den zweiten Part stärken und sich dabei in entspannter Atmosphäre mit anderen Marketingverantwortlichen austauschen. In Zusammenarbeit mit unserem Partner, den sceneline Studios, haben wir die Besucher in der Pause zu einem kostenlosen professionellen Fotoshooting mit einem Fotografen vor Ort eingeladen.

PART 2 – Von Koffein und künstlicher Intelligenz

Weiter im Programm ging es nach der Pause mit Joachim Stürken (Leiter Marketing / Markenpflege bei fritz-kulturgüter GmbH), der das Publikum mit seinem fesselnden Vortrag über das Thema „willkommen im wach – koffeinhaltiges marketing für fritz-kola“ begeisterte. Eine Marke, die sich etwas traut und fest in ihren eigenen Werten verankert ist – diese Kombination findet sich selten und ist daher umso spannender und aufregender für alle Beteiligten, so auch für die Teilnehmer des Promotion Zirkels. Die Zuhörer erfuhren vieles über die Firmenkultur und über sowohl soziale als auch freche Marketingkampagnen, welche immer ein Ziel haben: aufwachen! Abgerundet wurde die vielfältige Vortragsrunde durch die Rechtsanwältin Kathrin Schürmann (SCHÜRMANN, ROSENTHAL, DREYER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB), die das wohl akuteste Thema der Marketingwelt auf rechtlicher Ebene beleuchtet. Mit ihrem Vortrag zum Thema „Schneller, höher, digitaler – was ist rechtskonform im Marketing möglich?“ erklärte Frau Schürmann, wie Datenschutz im digitalen Umfeld und vor allem im digitalen Marketing funktionieren kann und welche Hürden überwunden werden müssen. Fesselnde Beispiele aus der Praxis einer Rechtsanwältin und ein Ausblick auf das Thema „künstliche Intelligenz“, ebenso wie alle vorherigen Vorträge gaben den Teilnehmern ausreichend Gesprächsgrundlage für das anschließende Networking bei Snacks und Getränken.

Wir hoffen, dass wir mit unserem Vortragsabend vielversprechende und wertvolle Ansätze und Ideen für zukünftige Marketingprojekte liefern konnten und würden uns freuen, Sie beim nächsten Termin im Oktober herzlich willkommen zu heißen

 

Hier ein paar Eindrücke zu dem 11. Promotion Zirkel:

 

 

 

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Promotion Zirkel 06. Oktober 2020

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BONAGO präsentiert: Spannende Vorträge für Marketinginteressierte in entspannter Atmosphäre


 

Promotion Zirkel: Das Forum für Marketingtrends und -Innovationen

Der Promotion Zirkel beschäftigt sich mit aktuellen Marketingthemen. Hier treffen Geschäftsführer und Marketingentscheider aller Branchen aufeinander, vernetzen und tauschen sich untereinander sowie mit hochkarätigen Speakern aus.

In diesem interaktiven Eventformat werden relevante Marketinginnovationen und
-Entwicklungen vorgestellt, näher beleuchtet und ein Einblick in die Praxis von Profis
gewährt.

Der Mehrwert für Sie? Freuen Sie sich auf eine spannende Expertenrunde, frische Impulse für Ihr Business und interessante neue Kontakte.

Ein paar Einblicke zu den letzten Veranstaltungen erhalten Sie hier:

Promotion Zirkel Januar 2020

Promotion Zirkel Oktober 2019

Promotion Zirkel Mai 2019


 

WER Geschäftsführer und Marketinginteressierte
WAS  

Kostenloser Vortragsabend mit anschließendem Networking, exklusivem kostenlosem Profi-Fotoshooting & abwechslungsreichem Catering von der Snack Attack GmbH

WANN Dienstag, 06.10.2020 – Einlass ab: 17:30 Uhr
 

WO

 

HansaLoc, Hansastraße 31 Geb 506/ 3, 81373 München

Google Maps

 


Bisherige Referenten und Firmen beim Promotion Zirkel

Jörg Poggenpohl – BMW

Reinhard Springer Werbeikone und Brand Coach

Sandy Kim  – Zalando

Johannes Huber – Google Germany

Thomes Hees – iTunes

Markus Wagner – FlixBus

Thomas Dankert – Höffner Möbelgesellschaft Gmbh & Co. KG

Joachim Stürken – fritz-kulturgüter GmbH (fritz kola)

Felix Bommer – mobilcom-debitel GmbH

und viele mehr


Agenda

18:00 Uhr Begrüßung
18:15 Uhr tbd
18:45 Uhr tbd
19:15 Uhr Break / Buffet / Austausch
20:00 Uhr tbd
20:30 Uhr tbd
21:00 Uhr Get together und Abschluss

 


 

 


 

Interesse geweckt? Dann melden Sie sich über untenstehendes Formular bei uns an und wir setzen Sie auf die Gästeliste für den nächsten Termin.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt und eine Teilnahme ausschließlich mit gültiger Eintrittskarte möglich ist.

Wir freuen uns auf einen spannenden gemeinsamen Abend!

Wir bitten um Verständnis, dass zur Veranstaltung keine Marketing- und Werbedienstleister zugelassen sind und diese sich ausschließlich an Leiter aus Marketing und Vertrieb sowie Geschäftsführer richtet. Eine Teilnahme erfolgt nur mit gültiger Zusage und dem Vorweisen einer Eintrittskarte.

 


Ihre kostenlose Anmeldung für den Promotion Zirkel am 06.10.2020:

Kontakt Longlead - Veranstaltung Promotion Zirkel 2020

  • * Erforderliche Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten werden. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukten etc.) von uns verwendet werden können.

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BONAGO vor Ort: 10. Gift Card & Loyalty Summit

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Mit der diesjährigen Veranstaltung feiert der Gift Card & Loyalty Summit am 05. & 06. November sein zehnjähriges Jubiläum.

Gutschein- und Loyalty-Experten aus aller Welt versammelten sich auch dieses Jahr im H4 Hotel München-Messe, um zwei Tage lang von aktuellen Trends und Neuerungen zu erfahren und gemeinsam zu networken.

Mit dabei waren spannende Vorträge von Unternehmen wie HUGO BOSS, FTI Touristik, Woolworth, McDonalds und viele mehr. Das ganze wurde auch beim diesjährigen Summit von BONAGO-Geschäftsführer und Vice President der IMA Europe, Mark Gregg, und HORIZONT Chefreporter Jürgen Scharrer moderiert.

Zum Abendevent am ersten Kongresstag versammelten sich die Teilnehmer im Restaurant „Zum Franziskaner“ in unmittelbarer Nähe zur Bayerischen Staatsoper. Beim bayerischen Buffet tauschten sich die Teilnehmer in entspannter Atmosphäre aus und ließen so den Abend gemeinsam ausklingen.

 

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Ihr Freiticket: Zukunft PERSONAL Süd

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Die Fachmesse für Personalmanagement –

Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenloses Freiticket

Datum: 12. und 13.05.2020

Uhrzeit: 09.00 – 17.30 Uhr

Ort: Messe Stuttgart

BONAGO Stand: C.38 /Halle 1

BONAGO Vortrag: 

Titel:

Tag: 13.05.2020 12:25 – 12:55

Forum: Recruiting & Attraction Stage

 


 

Die Zukunft Personal Süd ist die führende Messe für Personalmanagement in Süddeutschland. In der Landeshauptstadt Baden-Württembergs können Sie an zwei Tagen hochkarätige Referenten, spannende Diskussionsbeiträge und über 330 Aussteller sowie deren Lösungen live erleben. Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Freiticket.

Erfahren Sie auf der Zukunft Personal Süd, welche Tools und Methoden zur Transformation zur Verfügung stehen und lassen Sie sich von Praxisbeispielen inspirieren.

Auch der Bereich der Freiwilligen Arbeitgeberleistungen und HR-Benefits bietet vielfältige Ansatzpunkte, um diesen Veränderungen – insbesondere dem Fachkräftemangel – zu begegnen und sich im „War for Talents“ erfolgreich von der Konkurrenz abzuheben. Gerne stehen Ihnen die Belohnungsexperten beratend zur Verfügung und zeigen Ihnen auf, welche einfachen und wirkungsvollen Instrumente zur Verfügung stehen.

Parallel zur Zukunft Personal Süd findet die Corporate Health Convention als größte Plattform zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland statt. Ein Besuch der Messe ist in Ihrem Ticket bereits inbegriffen und kann viele Anregungen rund um den Themenkomplex betriebliche Gesundheitsförderung und -erhaltung bieten.

 


Sichern Sie sich Ihr kostenloses Tagesticket

Falls Sie Interesse an einem Besuch der Zukunft Personal Süd haben, senden wir Ihnen gerne ein kostenloses Freiticket zu. Füllen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular aus. Bitte beachten Sie: Dieses Angebot gilt nur für Firmenvertreter aus dem Bereich Personal sowie Geschäftsführer. Personaldienstleistern sowie Privatpersonen können wir leider kein Ticket zur Verfügung stellen.


 

Kontakt Longlead - Veranstaltung

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Social Recognition – Wissenswertes

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Menschen Jubeln

 


Social Recognition – Themen, Aspekte und Fragen:

Wissenswertes über Social Rocognition

Kreislauf der Wertschätzung und des Engagements

Flexibel und facettenreich: die digitale Anerkennungslösung

encore: Social Recognition powered by BONAGO

 

 


Sichern Sie sich Ihre kostenlose Zusammenfassung zum Thema Social Recognition:

Social Recognition


Social Recognition: Mitarbeiterleistung anerkennen

Social Recognition ermöglicht Arbeitgebern, die Leistungen einzelner Mitarbeiter und Teams mit System zu identifizieren und anzuerkennen. Mit positiver Resonanz können sie das Betriebsklima und die Unternehmenskultur insgesamt stärken. Erkunden Sie ein in Deutschland noch relativ unentdecktes Feld.

 


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Mitarbeitermotivation – Wissenswertes


Wissenswertes über Social Recognition

„Social Recognition“ kennzeichnet Maßnahmen im Employer Branding, die zu einem langfristig positiven und erfolgreichen Miteinander im Unternehmen beitragen können. Der aus der angloamerikanischen Marketingwelt stammende Begriff der „sozialen Anerkennung“ ist in Deutschland noch relativ unentdeckt. Er widmet sich der Tatsache, dass Mitarbeiter grundsätzlich besser motiviert und engagiert sind, deren Leistungen und Beiträge betriebsintern ganz offiziell wahrgenommen werden.

 

Frauen schütteln HändeAnerkennung ist die Basis für das Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters über sein Gehalt hinaus. Wer hoch motiviert ist, versteht sich als wertvoller Teil eines Teams und als Teil des Unternehmens. Er übernimmt unternehmerische Verantwortung (Ownership Culture), die sich beispielsweise in Verbesserungsvorschlägen oder im betrieblichen sozialen Engagement niederschlagen kann. Gelebte Ownership Culture ist eine Kultur, in der die Mitarbeiter persönliches Interesse an der Leistung „ihres“ Unternehmens haben. Sie fördert eine Situation, in der sich ihr Verhalten mehr an Werten als an Vorgaben und Regeln orientiert. Selbst „wenn niemand zusieht“, behandeln sie jede Entscheidung verantwortungsvoll so, als wären sie Miteigentümer.

 


Kreislauf der Wertschätzung und des Engagements

 

Nach wie vor gehen viele Vorgesetzte davon aus, dass „nichts gehört“ auch „nichts falsch gemacht“ bedeutet. Lob und Anerkennung teilen sie nur selten unmittelbar mit. Erst wenn etwas schiefläuft, sind sie dann wieder lautstark zu vernehmen. Ihre Mitarbeiter wissen entsprechend kaum, wo sie mit ihrer Leistung stehen. Ein Unternehmen, das jedoch wahrnehmbar signalisiert, dass es diese Leistung wertschätzt, stärkt die Unternehmenskultur nachhaltig, und damit auch die Arbeitgebermarke.

Menschen machen Teamwork

Ein positiver Kreislauf entsteht also, wenn Mitarbeiter sich verbessernd engagieren und für ihre Verbesserungsvorschläge wiederum zusätzlich belohnt werden. Verankert ein Arbeitgeber das Prinzip der Wertschätzung als wesentlichen Wert in der Unternehmenskultur, so ist der Rahmen gesetzt, an dem sich alle orientieren und durchaus auch positiv messen können. Die Mitarbeiter tragen diese Kultur gern weiter: Sie werden zu überzeugten Fürsprechern gegenüber Kollegen (Betriebsklima) und zu Empfehlern im Freundes- und Familienkreis (Image, Recruiting).

 


Flexibel und facettenreich: die digitale Anerkennungslösung

Bei der Implementierung solcher Belohnungsinstrumente setzen große Unternehmen oft auf schwergängige Software-Lösungen, die in ihrer ERP-Architektur

Man zeigt den Daumen hoch

integriert sind und zudem Management-Ressourcen im HR binden: ein Investitionsfaktor, der massiv zu Buche schlagen kann. Dabei lassen sich die Mitarbeiter-Maßnahmen auch sehr effizient und komfortabel über smarte Social-Recognition-Plattformen aussteuern. Besonders für kleinere und mittlere Unternehmen ist es attraktiv, wenn sie native Lösungen vermeiden können, die sie technisch langfristig binden. Ein positiver Effekt auf den ROI in mehrfacher Hinsicht: motivierte und engagierte Mitarbeiter, bereitwillige Beiträge zur Verbesserung, eine jederzeit online zugängliche, moderne Belohnungslösung bei minimalem Budgeteinsatz für personalisierbare Kampagnen.

 

 


encore: Social Recognition powered by BONAGO

Mit encore bietet BONAGO Ihnen eine global einsetzbare digitale Social-Recognition-Plattform, die alle Ansprüche einer flexibel gestaltbaren Lösung bei minimalem Budgeteinsatz erfüllt. Das encore Prämiensystem ermöglicht Ihnen Mitarbeiter- und Team-Wertschätzung in Echtzeit mittels individualisiert abrufbarer Belohnungen. Etablieren Sie mit encore eine neue Kultur der Anerkennung und lenken Sie die Unternehmensvision so in eine gemeinsame Richtung.

 

Lesen Sie mehr über encore hier: encore – die Social Recognition Plattform

 

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E-Mail-Marketing: Alles Wissenswerte

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Mensch tippt auf Pc


Email Marketing – Themen, Aspekte und Fragen:

Kommunikation direkt, authentisch und personalisiert

Was macht Newsletter-Marketing so wertvoll?

Skalierbare Lösungen je nach Unternehmens- und Kampagnengröße

Weitsichtige Kampagne: Apollo

Was sind die Herausforderungen im E-Mail-Marketing?

Besondere Nähe herstellen mit persönlichen Kennzahlen


Sichern Sie sich Ihre kostenlose Zusammenfassung zum Thema Email Marketing:

E-Mail-Marketing


Mit E-Mail-Marketing die Kundenkommunikation personalisieren

Was ist E-Mail-Marketing?

Nach wie vor ist E-Mail-Marketing als Teil des Direktmarketings ein bewährtes Instrument der Leadgenerierung, also zur digitalen Kontaktanbahnung und Kundenbindung. Nach einer aktuellen Consumer-Engagement-Studie von Twilio betrachten rund 83 % aller Befragten aus Deutschland, Großbritannien, den USA und Australien die E-Mail immer noch als Medium der Wahl im geschäftlichen Austausch. Erst mit großem Abstand folgen Text, SMS und MMS mit jeweils 39 % und direkte Telefonanrufe mit 31 %. Zeit ist eben Geld und E-Mails können zu einem individuell gewählten Zeitpunkt geöffnet und gelesen werden. Das macht das Instrument so attraktiv, denn die technischen und individuellen Voraussetzungen sind bereits gegeben.

 


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Kundenbindung – Wissenswertes


Kommunikation direkt, authentisch und personalisiert

Da ist zum einen der direkte Kanal ins Postfach des Kunden, der bewusst und aktiv dem Empfang von E-Mails zustimmt. Die Newsletter-Anbieter bekommen somit bestens qualifizierte Leads: also Kontakte, die sie entsprechend gezielt bespielen können. Conversion-Ziel ist eine konkrete Handlung der Abonnenten: das dauerhafte Abonnement eines Newsletters, der Besuch im Geschäft, die Teilnahme an Promotions, der konkrete Produktkauf, eine Reaktivierung und langfristig dann die Stärkung der Kundenbindung und die Vertiefung der Treue zu Marke und Unternehmen.Brief wird verschickt

 

Heute sind die Kommunikationsmöglichkeiten mit Social Media, dem Mobile Web und Messaging-Diensten sehr vielseitig. Unternehmen haben deshalb die Herausforderung, festzustellen, wie sie mit ihren Kunden bestmöglich interagieren. Viele Verbraucher schätzen besonders diejenigen Unternehmen, die ihre Präferenzen entsprechend berücksichtigen – ob am PC-Desktop oder mobil per App.


Was macht Newsletter-Marketing so wertvoll?

Mittels Newsletter können die Interessenten sehr personalisiert angesprochen werden. Doch angesichts der Informationsflut im Internet haben die Konsumenten inzwischen die Wahl – und treffen sie gnadenlos: Sie erwarten ausgewählte Inhalte mit echtem Mehrwert, exklusive und authentische Angebote wie Tipps, Event-Einladungen oder Incentives, die für sie relevant sind. Beliebig und standardisiert sollte es nicht sein – auch nicht zu häufig. Gemäß Twilio-Studie bestrafen sieben von zehn Verbrauchern ein Unternehmen sofort für die Verwendung der falschen Frequenz, indem sie ihr Abonnement abbestellen.

Mensch tippt auf Pc

Der Erfolg einer Mail-Kampagne lässt sich mit professionellen Newsletter-Tools sehr gut messen. Sie stellen Reports bereit, welche die erfolgsrelevanten Kennzahlen, die Key Performance Indicators (KPI), aufschlüsseln, die mit gezielten Performance-Maßnahmen optimiert werden könnten. Dazu gehören beispielsweise die Zustellrate (Wer hat das Mailing bekommen? > Datenbank-Qualität, Technik), die Öffnungsrate (Wie viele Empfänger haben es auch gelesen? > Content-Gehalt), die Bounce-Rate (Wie viele Mails wurden zurückgegeben? > Datenbank-Pflege, Spam-Filter-Regeln).


Skalierbare Lösungen je nach Unternehmens- und Kampagnengröße

Der Aufwand beim Versand ist eingrenzbar, das ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen entscheidend: Ihre Marketing-Abteilungen können Kampagnen gegebenenfalls auch über die hauseigene Mail-Software oder das CRM planen, aufsetzen und pflegen. Selbst wenn sie auf Newsletter-Tools von Anbietern wie Mailchimp, CleverReach oder Chimpify setzen, bleibt ihre Unabhängigkeit im Großen und Ganzen gewährleistet.

 

Tastatur

Großkalibrigere Versandlösungen automatisieren und erleichtern den mit dem E-Mail-Marketing verbundenen Workflow, wenn Kampagnen in einem umfangreicheren Maße gesteuert werden sollen. Marketing Automation ist das Stichwort: Über die Webseite, den Webshop oder das Portal und die dahinter liegenden Dienste lassen sich E-Mails – sortiert nach Schlüssel-Indizes und zu vorbestimmten Zeitpunkten – automatisiert an einen großen Datenstamm versenden. Die passenden Textbausteine für jede Zielgruppe werden den integrierten Newsletter-Vorlagen ebenfalls vorab zugewiesen.

Lediglich die konzeptionelle und redaktionelle Vorarbeit braucht es noch, damit ansprechende und kreative E-Mail-Marketing-Kampagnen entstehen. Speziell für Unternehmen mit sehr großem Kundenstamm und Betreiber von Online-Shops ist dies eine große Erleichterung: Sie legen Wert auf Performance-Optimierung mit A/B-Tests zur Erfolgsmessung. Mit derart automatisierten Prozessen im Hintergrund können sie mehrere Kampagnen im Test gegeneinander fahren lassen.


Weitsichtige Kampagne: Apollo

Die Optiker-Kette Apollo sicherte sich 2019 beim Dialog Summit den E-Mail-Award in Silber, indem sie auf „Trigger“-Kommunikation (Agentur: Bloom) setzte. Sie nutzt dazu personalisierte Zielgruppen-Mailings vom Onboarding bis zur Kundenrückgewinnung. Vom Erstkauf an werden Brillenkäufer immer wieder per E-Mail mit Treue-Gutscheinen, Rabatt- oder Zugabe-Aktionen aktiviert. Jedes Mailing beinhaltet mindestens ein konkretes Service-Angebot. Fallweise selektierte Kunden erhalten Sonder-Mails zu Saisonangeboten, neuen Kollektionen oder Spezialthemen. Das Konzept arbeitet so erfolgreich, dass die KPIs über den Branchen-Benchmarks liegen: mit niedrigeren Churn-Raten, einer gesteigerten Wiederkaufsrate sowie überdurchschnittlichem Net Promoter Score (Messung der Kundenloyalität).


Spam-Filter als Herausforderungen im E-Mail-Marketing

Orangener BriefSpam-Filter als Herausforderung: Massen an Botschaften versuchen ihre Adressaten weltweit zu erreichen. leider auch Massen an betrügerischen Mails, die ebenso auf Automatisierung setzen. Jedes E-Mail-Programm auf einem Rechner verfügt über einen Spam-Filter, mit dem es potenziell betrügerische oder unerwünschte Werbemails in einen Spam-Ordner aussortiert. Mancher Newsletter erreicht sein Ziel gar nicht erst, weil die Inhalte den Spamfilter-Test nicht bestehen.

Für Marketer ist erfolgsentscheidend, dass ihre Reputation als Absender gesichert bleibt. Jeder Kontakt einer Kampagne ist schließlich mit einem Wert budgetiert. Erreichen Mails den Empfänger nicht und werden abgewiesen (Bounce) oder herausgefiltert, ist dies verlorenes Budget. Das gesetzte Umwandlungsziel (Conversion) leidet, das bedeutet niedrigere Öffnungsraten, niedrigere Response-Raten (Klicks), weniger potenzielle Umsätze oder Weiterempfehlungen. Erfolgsentscheidend ist deshalb oft schon die Betreffzeile einer Mail. Ihre prägnante Formulierung kann darüber entscheiden, ob der Newsletter geöffnet wird oder die Mail entweder im Spam-Filter oder im virtuellen Papierkorb landet.


Besondere Nähe herstellen mit persönlichen Kennzahlen

Es muss allerdings nicht immer gleich das große Mail-Marketing-Dauerfeuer gezündet werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben oft nur Frau lächelt und hält Brief in der Handbegrenzte zeitliche oder budgetäre Ressourcen. Wirkungsvolle Akzente können sie beispielsweise auch mit E-Mails zu besonderen Jahres- oder Ehrentagen ihrer Kunden setzen. Am Beispiel „Namenstag“ erläutern wir Ihnen einmal, wie Sie ausgewählte Kunden (B2C), wichtige Geschäftspartner (B2B) sehr individuell begeistern können. Inhalte und Versand können Sie ganzjährig vorausplanen und haben so unterjährig relativ überschaubaren Aufwand. Unterstreichen lässt sich Ihre wertschätzende Botschaft mit einem besonderen Mehrwert, der den Empfängern exklusiv an ihrem jeweiligen Jahrestag zugänglich ist. Mehr dazu in unserem Beitrag „Namenstagsmailing“. Der Kreativität ist keine Grenze gesetzt. Es gilt: je persönlicher und ansprechender, desto zufriedener und treuer ist Ihr Kunde.

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Linksammlung für Marketing im November 2019

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Linksammlung der Trends im November

 

E-Mail-Marketing ist ein sehr beliebter und viel genutzter Onlinemarketing-Kanal. Auch in Zeiten neuer Kommunikationsformen wie Social Media, ist E-Mail-Marketing immer noch einer der besten Wege um seine Zielgruppe zu erreichen und eine persönliche Beziehung aufzubauen. Außerdem ist es kostengünstig und leicht Messbar.

Wir haben für Sie die spannendsten Beiträge zusammengestellt:


 

Mensch schreibt auf Tafel

 

Definition: Was ist E-Mail-Marketing? (gruenderszene.de)

Der informative Beitrag von „gruenderszene“ beschreibt kurz was E-Mail-Marketing überhaupt ist. Außerdem informiert er über die verschiedenen Arten des E-Mail-Marketing und geht auf die Richtlinien ein.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Weltkugel schwebt über PC


E-Mail-Marketing: 15 herausragende Kampagnen (blog.hubspot.de)

Hubspot legt in seinem spannenden Artikel 15 Paradebeispiele des E-Mail-Marketings offen. Für jeden der noch nach Inspiration für seine E-Mail-Kampagne sucht ein gelungener Beitrag.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

offener Brief


Verbraucher kommunizieren mit Unternehmen am liebsten per Mail (wuv.de)

W&V veröffentlicht in ihrem Artikel interessante Zahlen über die verschiedenen Kommunikationsinstrumente. Außerdem wird auf die Wichtigkeit der personalisierung im E-Mail-Marketing hingewiesen.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Mensch tippt auf Tastatur

 

3 Tipps für effektive E-Mail-Betreffzeilen (onlinemarketing.de) 

Ohne effektive Betreffzeile bleibt dein E-Mail Marketing wirkungslos. Onlinemarketing.de zeigt in seinem aufschlussreichen Artikel wie eine Betreffzeile aussehen muss um die richtige wirkung zu erziehlen.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Daumen hoch und Daumen runter 

Wie verhindert man die häufigsten Fehler im B2B E-Mail-Marketing? (onlinemarketing-blog.de) 

Durch die zahlreichen möglichkeiten des E-Mail-Marketings können leicht Fehler gemacht werden die es zu vermeiden gilt. Die Fehler und wie sie vermieden werden können werden in diesem Artikel gezeigt.

Hier geht’s zum Artikel!

 


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Linksammlung für HR im November 2019

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Menschen feiernIn der Welt der Personalarbeit ist Employer Branding ein langjähriges Konzept, das Unternehmen nicht nur hilft, einen hervorragenden Ruf als Arbeitgeber aufzubauen, sondern auch einen einzigartigen Wert für die Kunden schafft. In dieser Linksammlung zeigen wir Ihnen einige interessante Beiträge über das Was, Warum, Wie sowie Tipps und die Dos und Don’t’s des Employer Branding.

Die interessantesten Artikel finden Sie hier:


Frau hört Musik

 

Employer Branding Kampagnen: Wieso Werbung allein nicht reicht (Onpulson)

Die Bedeutung von Employer Branding ist in der heutigen Geschäftswelt nicht zu übersehen. Der Autor hebt hervor, was Employer Branding ist, dessen Bedeutung und macht bemerkenswerte Beispiele für erfolgreiche Kampagnen.

Hier geht’s zum Beitrag!

 


 

Social Media Employer Branding: Hier sind die Digital Natives (Vogel)

Social Media hat einen wesentlichen Beitrag zum Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet geleistet. Das beeinflusst auch das Employer Branding in Bezug auf das Erscheinungsbild gegenüber den Digital Natives, geteilte Inhalte sowie die Authentizität der Mitarbeiter.

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Warum genau jetzt Employer Branding noch wichtiger wird (humanresourcesmanager)

Eine der Herausforderungen, vor denen einige Unternehmen stehen, ist der Fachkräftemangel. Der Prozess der Gewinnung neuer und der Bindung von Fachkräften als Schlüsselfunktion hat sich für die meisten Unternehmen als schwierig erwiesen. Ist Employer Branding der Messias, auf den die meisten Unternehmen gewartet haben?

Hier geht’s zum Artikel!

 


 

Tipps für erfolgreiches Employer Branding auf Social Media (swat.io)

Welche Tipps gibt es für ein erfolgreiches Employer Branding in Social Media? Dieser Artikel hebt einige bemerkenswerte Beispiele hervor

Den Artikel finden Sie hier.

 


die zwei Gegenstze - Daumen hoch und Daumen runter

 

Dos and Don’ts im Employer Branding – 7 Tipps für die Praxis (karriere.de)

Was sind die Dos and Don’ts des Employer Branding? In 7 Punkten erklärt dieser Artikel weiter, wie es vorteilhaft sein kann, wenn richtig und katastrophal falsch gemacht wird.

Hier geht’s zum Artikel!

 

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Mitarbeitervorteile: Alles Wissenswerte

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Mitarbeiter wird ein Geschenk überreicht

 


 Inhaltsverzeichnis

Mitarbeitervorteile fördern die Motivation und stärken die Bindung

Sie lassen sich zu unterschiedlichsten Anlässen einsetzen

Wie eine große Fluggesellschaft Mitarbeitervorteile realisiert

Ein namhaftes IT-Unternehmen punktet mit weit gefassten Mitarbeitervorteilen

Ein Energieerzeuger setzt im Ideenmanagement auf Mitarbeitervorteile

Ein Automobilkonzern gewährt Mitarbeitervorteile nicht nur bei Autos

 


Sichern Sie sich Ihre kostenlose Zusammenfassung zum Thema Mitarbeitervorteile:

Grundlagen der Mitarbeitervorteile


Mitarbeitervorteile fördern die Motivation und stärken die Bindung

HR-Verantwortliche sehen sich zurzeit mit mehreren Entwicklungen und Trends konfrontiert. Der demographische Wandel sowie der damit einhergehende Fachkräfte- und Nachwuchskräfte-Mangel haben das Recruiting erschwert. Selbstverständnis, Wertegefüge und Motivation der nachrückenden Generationen X, Y und Z prallen auf traditionelle Unternehmenskulturen und Haltungen und müssen moderiert werden. Eine erfolgreiche Bindung von Talenten gelingt überdies im harten Wettbewerb fast nicht mehr ohne das Versprechen von attraktiven Mehrwerten. Vor diesem Hintergrund müssen Personaler ihre täglichen Prozesse meist mit kleinen oder heruntergefahrenen Budgets realisieren.

Mitarbeitervorteile haben sich als Instrumente zur Gewinnung, Motivation und Bindung von qualifiziertem Personal sowie zur Verbesserung des Arbeitgeberimages bewährt. Sie sind vielseitig gestaltbar und zeichnen eine attraktive Unternehmenskultur aus. Dazu gehören zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und das Home Office, der eigene Parkplatz, eine Kinderbetreuung, eine betriebseigene Kantine sowie Zuschüsse zum Essen, zum öffentlichen Nahverkehr oder auch Rabatte auf hauseigene Produkte. Auch Leistungen wie Weiterbildungen, Mitarbeiter-Events, eine betriebliche Altersvorsorge oder ein Gesundheitsmanagement mit Coaching, Ernährungsberatung und Betriebssport-Angeboten gehören dazu.

 

 

Die Studie „Recruiting Trends 2017“ des Staufenbiel Instituts in Zusammenarbeit mit Kienbaum ergab: 91 Prozent der Arbeitgeber setzen auf flexible Arbeitszeiten als Mehrwert für den Mitarbeiter, wohl auch, um die Erwartungshaltungen der Einsteiger zu treffen. Unterschiede gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge, die 81 Prozent der Arbeitgeber anbieten, aber von der nur 57 Prozent glauben, dass sie Mitarbeitern tatsächlich wichtig ist. Auffällig sind auch die Werte bei der Vergabe von Firmen-Smartphones die 72 Prozent zwar anbieten, aber nur 45 Prozent als jobentscheidend für Arbeitnehmer erachten. Dies wird im digitalen Zeitalter eher als selbstverständlich betrachtet.

 

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Sie lassen sich zu unterschiedlichsten Anlässen einsetzen

Die Überlassung von Dienstwagen oder Mitarbeiterbeteiligungen erfordern aufwändige Prozesse in der Unternehmensverwaltung.

Nicht ohne Grund sind deshalb budgetfreundliche und immaterielle Sachleistungen wie Tankgutscheine als Fahrtkosten-Zuschuss, Kino-, Essens- oder Shopping-Gutscheine für Mitarbeiter besonders gefragt.

Unternehmensbezogen
  • Mitarbeiter werben Mitarbeiter
  • Vertriebsprämien
  • Umsatzsteigerung
  • Betriebsjubiläum
  • Firmenfeier
Personenbezogen
  • Betriebszugehörigkeit
  • Zielerreichung
  • Sonderprämien
  • Dankeschön für Engagement
  • Beförderung
  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Mitarbeiterjubiläum
Innovationsbezogen
  • Ideenmanagement
  • Betriebliches Vorschlagswesen
  • Teilnahme an Weiterbildungen
Saisonal
  • Ostern, Weihnachten
  • Frühlingsanfang, Halloween
  • Valentinstag, Muttertag
  • Tag des Kompliments etc.

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Infografik Mitarbeitervorteile

 


Wie eine große Fluggesellschaft Mitarbeitervorteile realisiert

Neben vergünstigten Flügen für alle Mitarbeiter hat das Unternehmen spezielle Programme für jüngere Mitarbeiter aufgesetzt. Beispielsweise können

Flugzeug steht am Flughafen

diese ein Jahr lang an konzernübergreifenden Projekten mitarbeiten und qualifizieren sich in Bereichen wie Projekt Management, virtuelle Teamarbeit und Change Management. Ein anderes Programm für akademische Einsteiger die seit zwei Jahren im administrativen Bereich tätig sind, bietet die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung mit anderen Kollegen. Das Programm umfasst Vorträge von Führungskräften, Meetings, Führungen, Sport- und Kultur-Events sowie soziales Engagement.

Darüber hinaus wird Arbeitnehmern eine Plattform bereitgestellt, über die sie innerhalb eines Prämiensystems exklusive Mitarbeitervorteile bei attraktiven Partner-Dienstleistern online oder mobil nutzen können.

Ein namhaftes IT-Unternehmen punktet mit weit gefassten Mitarbeitervorteilen

Die ungewöhnliche Arbeitsatmosphäre bei Unternehmen der IT-Branche (z. B. XING, Google oder Microsoft) ist inzwischen Legende. Je nach Standort und Möglichkeiten fallen die Mitarbeitervorteile unterschiedlich aus. Beispielsweise ermöglichen diese Unternehmen ihren Angestellten eine Vielzahl von technischen, fachlichen und sozialen Weiterbildungen. Sie unterstützen zudem die Elternzeit, Auszeitbedürfnisse und Sabbaticals mit großzügigen Regelungen. Außerdem werden betriebliche Vorsorgeprogramm sowie Beratungen in Finanzdingen angeboten und an einigen Standorten wird sogar eigenes Gemüse für die Kantine angebaut. Es gibt Gesundheitsangebote von Fitness am Arbeitsplatz bis hin zu Massagen. Einige Unternehmen erlauben sogar das Mitbringen von Katzen und Hunden.


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10 Gründe: Gutscheine sind effektiver als Geldprämien

Der Einsatz von Geldprämien zur Belohnung von Mitarbeitern ist eine Form der Incentivierung, die heute von vielen Unternehmen genutzt wird


Ein Energieerzeuger setzt im Ideenmanagement auf Mitarbeitervorteile

Neue IdeenEin europaweit agierender Energiekonzern plante, für sein betriebliches Ideenmanagement ein einfaches Prämiensystem mit möglichst wenig finanziellem und administrativem Aufwand aufzubauen. Mit Gutscheinen, die im Wert staffelbar sind, incentiviert das Unternehmen nun sowohl die Einreichungen als auch die konkrete Realisierung von Ideen und macht die Vergütung für alle Mitarbeiter transparent. Diese sind dadurch höher motiviert, einen Beitrag zum Ideenmanagement zu leisten, da ihr Engagement immer wieder erlebbare Anerkennung und Wertschätzung erfährt. Das Unternehmen profitiert über die Mitarbeitervorteile insgesamt von verbesserten Prozessen und mehr Innovationen.

Ein Automobilkonzern gewährt Mitarbeitervorteile nicht nur bei Autos

Die Mitarbeiter des Unternehmens haben nicht nur die Aussicht auf einen Traumjob und ein vergünstigtes Traumauto. Sie genießen auch ein Bündel an klassischen Mitarbeitervorteilen wie Gruppenversicherungen und Vorsorgeprogramme. Ein Werksverein bündelt über 80 Sportangebote und gesundheitsfördernde Kurse. Studenten und Absolventen bietet der Konzern vielseitige Talentprogramme. Begleitend können sie Trainings, Webinare, Exkursionen, Mentoring und Karriereberatungen nutzen und erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Praktika und Abschlussarbeiten.


Weiterführende Inhalte:

Lösung Mitarbeitervorteile für die Praxis

Mit der Einführung der MitarbeiterCARD eröffnen Sie sich und Ihren Mitarbeitern eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Als wiederaufladbare Gutscheinkarte im individuellen Firmendesign ist die Lösung sowohl eine perfekte Ergänzung Ihrer Employer Branding Strategie nach innen und außen, als auch ein Differenzierungsmerkmal im Kampf um neue Talente.

Hier gehts zur MitarbeiterCARD

Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zum Thema:

Grundlagen der Mitarbeitervorteile

Mitarbeitervorteile

 

Füllen Sie hierzu das untenstehende Formular aus und Sie erhalten ein Wissenspapier über wichtige Fakten und interessante Trends im Bereich Mitarbeitervorteile bequem per E-Mail.

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Bundesrat stimmt Gesetzesbeschluss zu: Änderung des steuerfreien Sachbezugs zum 01.01.2020

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Gesetzeszeichen

Das sollten Unternehmen und Personalverantwortliche jetzt beachten!

Aktueller Beschluss und anstehende Veränderungen bei der Gewährung des Sachbezugs ab 01.01.2020

Das neue Gesetz und die Auswirkungen auf aktuell praktizierte Mittel zur Gewährung des Sachbezugs ab 01.01.2020

Übersicht aktueller Sachbezugsanwendungen und deren Einschätzung als Sachbezug

Sachbezugsgutscheine von BONAGO erfüllen auch weiterhin die Anforderungen an den Sachbezug


Aktueller Beschluss und anstehende Veränderungen bei der Gewährung des Sachbezugs ab 01.01.2020

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem sogenannten „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ zugestimmt.[1] Dieses enthält u.a. auch weitreichende Veränderungen bzw. Ergänzungen des „Sachbezugsparagraphen“ § 8 Abs. 2 EstG. Der Sachbezug wird nun einerseits durch den Gesetzgeber genauer definiert zugleich aber auch in seinen Anwendungsformen deutlich eingeschränkt. Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ab dem 01.01.2020 weiterhin den steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug in Höhe von bis zu 44 Euro pro Monat gewähren wollen, gilt es folglich einiges zu beachten.

Die guten Nachrichten vorweg:

  • Der Sachbezug als Solches bleibt weiterhin bestehen.
  • Ab dem 01.01.2020 werden Gutscheine, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, sogar ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Somit können sie weiterhin im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze des § 8 EstG eingesetzt werden.

Auch die Sachbezugsgutscheine von BONAGO (ShoppingBON, MitarbeiterBON und MitarbeiterCARD) ermöglichen ausschließlich den Bezug von Waren oder Dienstleistungen. Zusätzlich sind bei allen BONAGO-Produkten Barauszahlungen oder sonstige finanzielle Transaktionen seit jeher vertraglich ausgeschlossen.Mann stapelt ein Euro Münzen

Bei Unternehmen, die aktuell noch auf bestimmte Geldkarten oder andere Lösungen (z.B. Zuschüsse, nachträgliche Erstattungen etc.) setzen, sieht die Situation deutlich anders aus. Viele von ihnen werden sich nach alternativen Lösungen umsehen müssen, wenn sie den Sachbezug auch weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei anwenden möchten. Wie die nachfolgend dargestellte Neufassung des Sachbezugsparagraphen zeigt, werden nämlich viele Mittel künftig als Einnahme in Geld angesehen.


Nehmen Sie Kontakt mit den Belohnungsexperten auf


Das neue Gesetz und die Auswirkungen auf aktuell praktizierte Mittel zur Gewährung des Sachbezugs ab 01.01.2020

Durch die Verabschiedung des Gesetzes gilt ab dem 01.01.2020 u.a. folgende Änderung im Hinblick auf den Sachbezug:

„§ 8 wird wie folgt geändert:[2]

a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:

‚Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.‘“

Die Neufassung verdeutlicht, dass ein Großteil der bisherigen Anwendungsformen künftig nicht mehr als Sachbezug anerkannt wird – in der Folge also für Arbeitgeber und Arbeitnehmer voll steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Während sich die ersten Begrifflichkeiten evtl. noch halbwegs erschließen lassen, können bei einigen Punkten auch Unklarheiten bestehen. Was ist beispielsweise unter einem Geldsurrogat im Kontext des Sachbezugs zu verstehen? Was genau ist eigentlich ein Gutschein und wie unterscheidet sich dieser von einer „Geldkarte“? Welche Geld- bzw. Prepaidkarten können künftig evtl. noch eingesetzt werden?

Da es insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Gutscheinen und Kartenprodukten derzeit Unklarheiten sowie z.T. verwirrende Aussagen gibt, haben wir versucht anhand des folgenden Schaubildes der Incentive Marketing Association Europe (IMA Europe) die einzelnen Sachverhalte, Anwendungsformen und Eigenschaften zu erklären sowie einzuordnen. Bei der IMA Europe handelt es sich um den führenden Verband der Incentive- und Benefitsbranche. Die nachfolgende Infografik der Incentive Marketing Association Europe (IMA Europe) sowie darauffolgende Erläuterungen von BONAGO basieren auf bestehenden Drucksachen des Bundestags, des Bundesrats sowie ggf. weiterer Institutionen und Quellen – stellen jedoch ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

 

 


Übersicht aktueller Sachbezugsanwendungen und deren Einschätzung als Sachbezug

Was ist ein Gutschein und welche Ausprägungsformen existieren?

Bei einem Gutschein handelt es sich im Gegensatz zu bspw. Zahlungskarten (EC- oder Kreditkarten), um ein kleines Inhaberpapier i.S. des § 807 BGB mit einemFrau sitzt an PC Leistungsversprechen für Waren oder Dienstleistungen.[3] D.h. mit der Zuwendung des Gutscheins wird das Recht zugewandt bis zur Höhe des Gutscheinwerts Waren oder Dienstleistungen (also Sachbezüge) zu beziehen. Der Ursprungszweck des Sachbezugs, den Mitarbeitern kleine Aufmerksamkeiten i.H. von bis zu 44 € pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei in Form von Sachleistungen zukommen zu lassen, bleibt also gewahrt. Geldkarten hingegen, enthalten keine Leistungspflicht und können nach Auffassung des BFH daher schon nicht unter den § 807 BGB fallen.[4]

Der Gutscheinmarkt hat sich insbesondere in den vergangenen Jahrzehnten stark entwickelt. Bedingt durch technische Möglichkeiten sowie die Bedürfnisse von Unternehmen und Konsumenten existieren heute verschiedene Erscheinungsformen:

Händlergutscheine
Ein Händler erstellt, verwaltetet und gibt selbst Gutscheine aus, die dann wiederum vom Inhaber des Gutscheins in dessen Geschäft für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt (eingelöst) werden können. Er verpflichtet sich also gegenüber dem Inhaber, für den Gegenwert des Gutscheins Waren oder Dienstleistungen auszugeben bzw. zu erbringen.
Händlergutscheine – „Closed Loop Guthabenkarte“
Bei Closed Loop Guthabenkarten, handelt es sich ebenfalls um Händlergutscheine oder -guthabenkarten, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller berechtigen. In der Regel verfügen diese über eine Zahlungsfunktion und können häufig auch mit Guthaben (wieder-)aufgeladen werden. Die Einlösung solcher Closed Loop Karten erfolgt nur im Onlineshop oder am Terminal / der Kasse des Händlers gegen Waren oder Dienstleistungen. Weitere Einsatz- bzw. Verwendungsmöglichkeiten außerhalb dieses geschlossenen Kreislaufs („Closed Loop“) sind ausgeschlossen. Der Aussteller bzw. Betreiber einer solchen Closed Loop braucht hierfür meist keine Lizenz als E-Geld- oder Zahlungsinstitut.
Händlergutscheine – durch Dritte ausgegeben und verwaltet
Die Gutscheine oder Closed Loop Guthabenkarten von Händlern oder Dienstleistungsanbietern können auch durch Dritte für diese herausgegeben werden. Hierbei handelt es sich um die meistverbreitete Form auf dem deutschen Gutscheinmarkt. Ein externer Dienstleister übernimmt also die Gutschein- oder Gutscheincodeerstellung sowie die Verwaltung und den Vertrieb / die Ausgabe hiervon. Die Einlösung ist natürlich auch in diesem Fall nur beim jeweiligen Händler gegen Waren oder Dienstleistungen möglich – sonstige Einlöse- und Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Barauszahlungen oder Überweisungen) sind ausgeschlossen.

Was ist unter einer „Geldkarte“ zu verstehen und welche Kartenprodukte existieren aktuell?

Münzen liegen auf einem TischIm neuen Gesetzestext des Paragraphen 8 des Einkommensteuergesetzes wird neben Gutscheinen auch die „Geldkarte“ von der Bewertung als „Einnahme in Geld“ ausgenommen. Eine Geldkarte wäre somit für den Sachbezug zulässig, sofern über sie ausschließlich Waren oder Dienstleistungen bezogen werden können.[5] Allerdings ist der Begriff im Steuerrecht nicht definiert. Sucht man im Internet hiernach, findet man die „GeldKarte“. Bei der GeldKarte handelt es sich um ein Prepaid-Zahlungsmittel und Kleingeld-Ersatz, das auf der Vorderseite der Karte einen Chip aufweist und auf der Rückseite das „GeldKarte“-Logo.[6] Laut Gesetzestext dürften somit eigentlich nur diese Karten zugelassen sein – aufgrund der Begründungen und Erläuterungen zum Gesetzesbeschluss, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass mit dem Begriff nachfolgende Kartenarten gemeint sind.[7]

Controlled Loop Karte – in Eigenverwaltung betrieben (z.B. Centergutschein, „City Cards“)
Bei einer „Controlled Loop Karte“ handelt es sich um eine Karte mit Zahlungsfunktion, die innerhalb eines begrenzten Netzwerks von Akzeptanzstellen* für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Der Betreiber der Controlled Loop Karte (i.S. der ausgebenden und verwaltenden Stelle) hat jeweils Vertragsbeziehungen mit einer begrenzten Anzahl an Händlern oder Dienstleistern („Controlled Loop“). Innerhalb dieses begrenzten Netzwerks kann der Inhaber die Controlled Loop Karte nutzen, um an der Kasse / dem Terminal der angeschlossenen Partner Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen. Die Verwaltung / Aufladung von Guthaben auf die Controlled Loop Karte sowie die Abrechnung mit dem jeweils betreffenden Händler im begrenzten Netzwerk erfolgt über den Kartenbetreiber (z.B. eine City-Initative). Die Umsetzung und der Betrieb eines solchen Controlled Loop Karten-Systems ist grundsätzlich auch ohne eine Lizenz als E-Geld-Institut der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) möglich. Weitere Einsatzmöglichkeiten außerhalb des begrenzten Netzwerks sind ausgeschlossen.

⇒ City-Cards, die auf Basis von Controlled Loop Karten, den ausschließlichen Bezug von Waren oder Dienstleistungen im regionalen und begrenzten Netzwerk ermöglichen, dürften auch weiterhin als Sachbezug angesehen werden. Die Politik verfolgt hiermit das Ziel, dass „[…]speziell kleine und mittelständische Unternehmen vor Ort gefördert werden.“[8]

* Anmerkung: Eine Definition des „begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen“ bzw. Angaben, was oder wie viel dieser umfassen darf, konnte derzeit nicht aufgefunden werden.

Controlled Loop Karte – unter Einsatz eines E-Geld-Emittenten
Eine Controlled Loop Karte kann auch unter Hinzuziehung einer Bank oder eines E-Geld-Instituts betrieben werden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Karte mit Zahlungsfunktion, die Aufladung und Verwaltung des (Guthaben-)Kontos erfolgt jedoch nicht durch den Kartenbetreiber (bspw. eine City-Initiative), sondern die eingesetzte Bank bzw. das E-Geld-Institut. Dennoch muss auch hier sichergestellt sein, dass die Karte ausschließlich zur Bezahlung von Waren / Dienstleistungen genutzt werden kann und Vertragsbeziehungen mit den einzelnen Händlern / Dienstleistern des begrenzten Netzwerks* bestehen. Die Abrechnung und Gutschrift erfolgt dann nicht zwischen den Händlern und dem Kartenbetreiber, sondern durch Abbuchung vom Karten-Konto der verwaltenden Bank bzw. des E-Geld-Instituts. Auch hier sind weitere Einsatzmöglichkeiten außerhalb der „Controlled Loop“ (begrenztes Akzeptanzpartner-Netzwerk) ausgeschlossen.

⇒ Im Hinblick auf die regionale Förderung und den politischen Willen (s.o.) ist auch bei dieser Art von Controlled Loop Karte davon auszugehen, dass sie bspw. in Form einer City-Card weiterhin als Sachbezug anerkannt werden dürfte.

* Anmerkung: Eine Definition des „begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen“ bzw. Angaben, was oder wie viel dieser umfassen darf, konnte derzeit nicht aufgefunden werden.

Open Loop Karte – auf Basis von EC- oder Kreditkartensystemen
Bei Open Loop Karten handelt es sich vereinfacht gesprochen um Zahlungskarten, die auf bestehenden EC- oder Kreditkartensystemen wie bspw. MasterCard, Visa, Maestro etc. basieren. Der Kartenbetreiber (z.B. ein Programmmanager) lädt das (Guthaben-)Konto der Karte über eine dritte Stelle (Bank / E-Geld-Institut) auf. Der Nutzer der Karte kann mit dem Guthaben dann weltweit innerhalb des kompletten Netzwerks der Kredit- oder EC-Kartensysteme bezahlen. Die Bezahlung der Händler erfolgt auch in diesem Fall über die Bank – allerdings existieren zwischen dem Kartenbetreiber und den Händlern keine Vertragsbeziehungen („Open Loop“). Eine Vertragsbeziehung zum Händler besteht meist nur direkt mit einem Acquirer, welcher die Terminals ausgibt und die Zahlungsströme managed, sowie indirekt über ein Lizenzmodell der EC- oder Kreditkartenanbieter (z.B. Maestro, MasterCard, Visa). Über eine uneingeschränkte Open Loop Karte können allerdings auch Barabhebungen, Überweisungen (z.B. PayPal) oder der Erwerb von Devisen (z.B. Pfund, US-Dollar etc.) vorgenommen werden.

Aufgrund der finanziellen Transaktionsmöglichkeiten war die Open Loop Karte in der oben beschriebenen Form noch nie für den Sachbezug möglich, da es hierbei zu keinen (Bar-)Geldflüssen kommen darf. Die Legislative hat dies nun nochmals explizit zum Ausdruck gebracht:

Als Geldleistung zu behandeln sollen daher insbesondere bestimmte Geldkarten sein, die über eine Barauszahlungsfunktion odPC steht auf Schreibtischer über eine eigene IBAN verfügen, die für Überweisungen (z.B. PayPal) oder für den Erwerb von Devisen (z.B. Pfund, US-Dollar, Franken) verwendet sowie als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können.“[9]

Es erscheint fraglich, ob eine technische Restriktion ausreichen kann, um mit einer Restricted Loop Karte künftig noch den Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei gewähren zu können. Insbesondere auch deshalb, da bei dieser, nachstehend beschriebenen Kartenart, keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Kartenbetreiber und den Händlern bestehen.

Restricted Loop Karte – Open Loop Karte mit technischen Restriktionen
Auch bei einer „Restricted Loop“ Karte handelt es sich um eine Open Loop Karte – allerdings mit technischen Einschränkungen. Der Nutzer der Restricted Loop Karte kann hiermit grundsätzlich auch weltweit innerhalb des Netzwerks der EC- oder Kreditkartensysteme (z.B. MasterCard, Visa, Maestro etc.) Waren oder Dienstleistungen bezahlen. Die technischen Einschränkungen können jedoch Begrenzungen des (Kreditkarten-)Netzwerks auf ein Land vorsehen und nicht zulässige Transaktionen wie Barauszahlungen, Überweisungen und Devisenerwerb ausschließen. Allerdings erfolgt auch hier die Abrechnung der Ware oder Dienstleistung über eine Bank und zusätzlich existieren zwischen dem Betreiber der Restricted Loop Karte und den Händlern / Dienstleistern keine Vertragsbeziehungen.
„Marketing Restricted Loop Karte“
Häufig handelt es sich bei vermeintlichen Restricted Loop Karten tatsächlich um Open Loop Karten. Eine vermeintliche Begrenzung, z.B. die ausschließliche Nutzung bei einer oder mehreren bestimmten Handelsunternehmen, ist lediglich kommunikativer Natur. Es gilt also darauf zu achten, ob die Restricted Loop wirklich „restricted“ ist oder auch anderweitig / generell eingesetzt werden kann.

 

Was wird nach dem neuen Gesetz definitiv als Einnahme in Geld gewertet und ist damit steuer- und sozialabgabenpflichtig?

Ab dem 01.01.2020 gilt:

„Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.“[10]

Folgende Sachbezugsanwendungen werden somit nicht mehr unter die Freigrenze des 44 € Sachbezugs fallen.

Zweckgebundene Geldleistungen
Bisher konnten Unternehmen ihren Mitarbeitern finanzielle Zuwendungen zukommen lassen mit der Bindung an die Verwendung für einen bestimmten Zweck. Ein Arbeitnehmer erhielt bisher so bspw. 44 Euro im Monat, um diese für eine Versicherung oder für eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio zu verwenden. Durch die deutlichere Abgrenzung von Bar- und Sachlohn wird dies ab dem 01.01.2020 nicht mehr möglich sein bzw. die Zahlung dann voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Nachträgliche Kostenerstattungen
Neben den zweckgebundenen Geldleistungen, konnte ein Arbeitnehmer bisher auch über einen Beleg (physisch oder digital via App o.Ä.) nachweisen, dass er eine Sache erworben (z.B. ein Buch) oder eine Dienstleistung beansprucht (z.B. Fitnessstudio-Mitgliedschaft) hat. Der Arbeitgeber konnte daraufhin die Kosten in Höhe von bis zu 44 Euro (monatlich) im Rahmen des Sachbezugs erstatten. Das gleiche Vorgehen wurde bisher bspw. auch für die Erstattung von Stromkosten oder Versicherungsbeiträgen angewandt.
Wie dem Namen nach bereits ersichtlich, handelt es sich hierbei ebenfalls um Geldleistungen, die ab dem 01.01.2020 nicht mehr unter die Freigrenze des § 8 EstG fallen werden.
Geldsurrogate
Bei Geldsurrogaten handelt es sich vereinfacht ausgedrückt, um alle Mittel, die kein Bargeld darstellen, aber über eine Zahlungsfunktion verfügen. Hierzu könnten bspw. Zahlungsapps und Zahlungslösungen wie PayPal fallen, aber auch E-Geld-Lösungen, Kreditkarten etc.
Andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten
                Aufgrund der expliziten Ausnahmeregelung für Gutscheine und bestimmte Arten von Geldkarten im verabschiedeten Gesetzestext[11] sowie erläuternder Äußerungen,[12] ist davon auszugehen, dass jeglicher Vorteil für einen Arbeitnehmer, der auf einen Geldbetrag lautet, keinen Sachbezug mehr darstellt.[11] Vgl. Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[12] Vgl. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.43f

 

Sachbezugsgutscheine von BONAGO erfüllen auch weiterhin die Anforderungen an den Sachbezug

Frau lächelt in KameraDie neue Fassung des Gesetzestextes nennt Gutscheine als ausdrückliche Ausnahme der „Einnahmen in Geld“. Wie vom Gesetzgeber gefordert und nun neu im Gesetz festgeschrieben, können mit den Sachbezugsgutscheinen von BONAGO ausschließlich Waren oder Dienstleistungen bezogen werden. Hinzu kommt, dass unsere Sachbezugsgutscheine auch nicht als Geldsurrogat des unbaren Zahlungsverkehrs einsetzbar sind. Funktionen wie die explizit vom Sachbezug ausgeschlossenen Barauszahlungen, Überweisungen und der Devisenerwerb sind naturgemäß ausgeschlossen. Auch kann ein Gutschein nicht über eine eigene IBAN verfügen oder als generelles Zahlungsmittel hinterlegt werden.
Zusätzlich wird durch BONAGO vertraglich sichergestellt, dass eine Rückgabe bzw. Umtausch des Gutscheins gegen Geld ausgeschlossen ist.

 

[1] Vgl. Beschluss des Bundesrats vom 29.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19 (Beschluss), S.1
[2] Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[3] Vgl. hier und im Folgenden: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.7.2018, VI R 16/17, II. 30
[4] Vgl. BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.7.2018, VI R 16/17, II. 31
[5] Vgl. Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[6] Vgl. https://www.geldkarte.de/privatkunden/ueber-geldkarte
[7] Vgl. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.43 f
[8] Vgl. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.44
[9] Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.44
[10] Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[11] Vgl. Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 08.11.2019 – Bundesrat Drucksache 552/19, S.10
[12] Vgl. Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) des Bundestags vom 07.11.2019 – Bundestag Drucksache 19/14909, S.43f

Jetzt Kontakt mit den Belohnungsexperten aufnehmen und erfahren, wie Gutscheine für den Sachbezug genutzt werden können.

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BONAGO vor Ort: Das war der 11. Promotion Zirkel

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PART 1 – Alte Gewohnheiten gehören der Vergangenheit an

Mit einem Networking-Tipp von unserem Geschäftsführer Mark Gregg begann der 11. Promotion Zirkel – der kostenlose Vortragsabend zu aktuellen Marketingtrends und -innovationen – am 21.01.2020. Nach einem herzlichen Willkommen im HansaLoc in München übergab Mark Gregg das Wort direkt an den ersten Speaker des Abends, Felix Bommer (Abteilungsleiter Produkte bei mobilcom-debitel GmbH). Mit seinem Beitrag zum Thema „reFUNK the business – wie Digitalisierung gelingt und man mit Gewohnheiten einer Branche bricht“, zeigte Herr Bommer sehr anschaulich, wie viel Mut es bedarf, neue Wege zu gehen und alte Gewohnheiten abzulegen und wie daraus eine Erfolgsgeschichte wird. Mit FUNK gelang mobilcom-debitel eine Innovation im Mobilfunkbereich, die derzeit ihresgleichen sucht. Die nächste Referentin knüpfte an das Thema „alte Gewohnheiten“ an, jedoch mit einem komplett anderen Fokus. Rebecca Deinzer (Managerin Consumer Promotions bei BONAGO) hatte sich das Thema „Nachhaltige Consumer Promotions als Imagegewinn“ auf die Fahne geschrieben. Durch ihr Engagement und ihr Feuer für dieses Thema brachte Frau Deinzer das Publikum zum Nachdenken. Die modernen, umweltfreundlichen Lösungen wie Carsharing, Ridesharing oder E-Scooter bieten den Unternehmen die Chance, ihren Kunden nachhaltige Consumer Promotions anzubieten und dadurch mit verstaubten Konventionen zu brechen.

Zeit für Networking, eine kleine Stärkung und ein exklusives kostenloses Fotoshooting…

Die darauf folgende Pause bot nicht nur kulinarisch ein Highlight – bei einem abwechslungsreichen und leckeren Catering der Snack Attack GmbH konnten sich die Teilnehmer und Speaker für den zweiten Part stärken und sich dabei in entspannter Atmosphäre mit anderen Marketingverantwortlichen austauschen. In Zusammenarbeit mit unserem Partner, den sceneline Studios, haben wir die Besucher in der Pause zu einem kostenlosen professionellen Fotoshooting mit einem Fotografen vor Ort eingeladen.

PART 2 – Von Koffein und künstlicher Intelligenz

Weiter im Programm ging es nach der Pause mit Joachim Stürken (Leiter Marketing / Markenpflege bei fritz-kulturgüter GmbH), der das Publikum mit seinem fesselnden Vortrag über das Thema „willkommen im wach – koffeinhaltiges marketing für fritz-kola“ begeisterte. Eine Marke, die sich etwas traut und fest in ihren eigenen Werten verankert ist – diese Kombination findet sich selten und ist daher umso spannender und aufregender für alle Beteiligten, so auch für die Teilnehmer des Promotion Zirkels. Die Zuhörer erfuhren vieles über die Firmenkultur und über sowohl soziale als auch freche Marketingkampagnen, welche immer ein Ziel haben: aufwachen! Abgerundet wurde die vielfältige Vortragsrunde durch die Rechtsanwältin Kathrin Schürmann (SCHÜRMANN, ROSENTHAL, DREYER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB), die das wohl akuteste Thema der Marketingwelt auf rechtlicher Ebene beleuchtet. Mit ihrem Vortrag zum Thema „Schneller, höher, digitaler – was ist rechtskonform im Marketing möglich?“ erklärte Frau Schürmann, wie Datenschutz im digitalen Umfeld und vor allem im digitalen Marketing funktionieren kann und welche Hürden überwunden werden müssen. Fesselnde Beispiele aus der Praxis einer Rechtsanwältin und ein Ausblick auf das Thema „künstliche Intelligenz“, ebenso wie alle vorherigen Vorträge gaben den Teilnehmern ausreichend Gesprächsgrundlage für das anschließende Networking bei Snacks und Getränken.

Wir hoffen, dass wir mit unserem Vortragsabend vielversprechende und wertvolle Ansätze und Ideen für zukünftige Marketingprojekte liefern konnten und würden uns freuen, Sie beim nächsten Termin im Oktober herzlich willkommen zu heißen

 

Hier ein paar Eindrücke zu dem 11. Promotion Zirkel:

 

 

 

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Ihre Freiticketchance: Internet World Expo in München

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Die Informationsplattform zur Digitalisierung und den Trends im Handel

Jetzt noch schnell die Chance auf ein kostenfreies Ticket sichern!

Datum: 10. und 11.03.2020

Uhrzeit: 09.00 – 18:00 Uhr

Ort:
Messe München 
Halle C5/C6
Paul-Henri-Spaak-Straße

81829 München

BONAGO Stand: B009 / Halle C6

BONAGO Vortrag: 

Titel: Zeitgemäße & nachhaltige digitale Consumer Kampagnen

Tag: 11.03.2020 – 11:30 Uhr

Ort: POS connect Erlebniswelt, Halle C5

 


Bereits zum 24. Mal findet die renommierte INTERNET WORLD EXPO in München statt. Für Händler stellt sie die Informationsplattform dar, um sich mit Hilfe der Digitalisierung die geschäftliche Zukunft zu sichern.

Bei der diesjährigen „Commerce e-xperience“ treffen 20.000 Fachbesucher aus Deutschland, Europa und der Welt aufeinander und profitieren von exklusiven Vorträgen der Stars des digitalen Handels sowie vielen Cases aus der Praxis. Zusätzlich warten mehr als 450 Aussteller mit innovativen Lösungen auf, um Ihr E-Commerce-Business, stationäres Geschäft oder ihren Omnichannel-Handel fit für die Zukunft zu machen.


Jetzt noch schnell die Chance auf ein kostenfreies Ticket sichern!

Falls Sie Interesse an einem Besuch der Internet World Expo haben, nehmen Sie einfach über nachfolgendes Formular Kontakt mit uns auf und wir lassen Ihnen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – ein kostenloses Ticket aus unserem limitierten Kontingent zukommen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nur für Firmenvertreter aus den Bereichen Marketing, Brand, CRM, e-Commerce und Handel sowie Geschäftsführer gilt. Dienstleistern sowie Privatpersonen können wir leider kein Ticket zur Verfügung stellen.


 

Freiticket - IWEXPO

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Promotion Zirkel 06. Oktober 2020

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BONAGO präsentiert: Spannende Vorträge für Marketinginteressierte in entspannter Atmosphäre


Promotion Zirkel: Das Forum für Marketingtrends und -Innovationen

Der Promotion Zirkel beschäftigt sich mit aktuellen Marketingthemen. Hier treffen Geschäftsführer und Marketingentscheider aller Branchen aufeinander, vernetzen und tauschen sich untereinander sowie mit hochkarätigen Speakern aus.

In diesem interaktiven Eventformat werden relevante Marketinginnovationen und
-Entwicklungen vorgestellt, näher beleuchtet und ein Einblick in die Praxis von Profis
gewährt.

Der Mehrwert für Sie? Freuen Sie sich auf eine spannende Expertenrunde, frische Impulse für Ihr Business und interessante neue Kontakte.

Ein paar Einblicke zu den letzten Veranstaltungen erhalten Sie hier:

Promotion Zirkel Januar 2020

Promotion Zirkel Oktober 2019

Promotion Zirkel Mai 2019


WER Geschäftsführer und Marketinginteressierte
WAS Kostenloser Vortragsabend mit anschließendem Networking, exklusivem kostenlosem Profi-Fotoshooting & abwechslungsreichem Catering von der Snack Attack GmbH
WANN Dienstag, 06.10.2020 – Einlass ab: 17:30 Uhr
WO HansaLoc, Hansastraße 31 Geb 506/ 3, 81373 München

Google Maps


Bisherige Referenten und Firmen beim Promotion Zirkel

Jörg Poggenpohl – BMW

Reinhard Springer Werbeikone und Brand Coach

Sandy Kim  – Zalando

Johannes Huber – Google Germany

Thomes Hees – iTunes

Markus Wagner – FlixBus

Thomas Dankert – Höffner Möbelgesellschaft Gmbh & Co. KG

Joachim Stürken – fritz kulturgüter GmbH (fritz kola)

Felix Bommer – mobilcom debitel

und viele mehr


Agenda

18:00 Uhr Begrüßung
18:15 Uhr tbd
18:45 Uhr tbd
19:15 Uhr Break / Buffet / Austausch
20:00 Uhr tbd
20:30 Uhr tbd
21:00 Uhr Get together und Abschluss


Interesse geweckt? Dann melden Sie sich über untenstehendes Formular bei uns an und wir setzen Sie auf die Gästeliste für den nächsten Termin.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt und eine Teilnahme ausschließlich mit gültiger Eintrittskarte möglich ist.

Wir freuen uns auf einen spannenden gemeinsamen Abend!

Wir bitten um Verständnis, dass zur Veranstaltung keine Marketing- und Werbedienstleister zugelassen sind und diese sich ausschließlich an Leiter aus Marketing und Vertrieb sowie Geschäftsführer richtet. Eine Teilnahme erfolgt nur mit gültiger Zusage und dem Vorweisen einer Eintrittskarte.


Ihre kostenlose Anmeldung für den Promotion Zirkel am 06.10.2020:

Kontakt Longlead - Veranstaltung Promotion Zirkel 2020

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Bitte beachten Sie, dass unsere Veranstaltungen durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten werden. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukten etc.) von uns verwendet werden können.

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Ihr Freiticket: Zukunft PERSONAL Süd

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Die Fachmesse für Personalmanagement –

Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenloses Freiticket

Datum: 12. und 13.05.2020

Uhrzeit: 09.00 – 17.30 Uhr

Ort: Messe Stuttgart

BONAGO Stand: C.38 /Halle 1

BONAGO Vortrag: 

Titel:

Tag: 13.05.2020 12:25 – 12:55

Forum: Recruiting & Attraction Stage

 


 

Die Zukunft Personal Süd ist die führende Messe für Personalmanagement in Süddeutschland. In der Landeshauptstadt Baden-Württembergs können Sie an zwei Tagen hochkarätige Referenten, spannende Diskussionsbeiträge und über 330 Aussteller sowie deren Lösungen live erleben. Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Freiticket.

Erfahren Sie auf der Zukunft Personal Süd, welche Tools und Methoden zur Transformation zur Verfügung stehen und lassen Sie sich von Praxisbeispielen inspirieren.

Auch der Bereich der Freiwilligen Arbeitgeberleistungen und HR-Benefits bietet vielfältige Ansatzpunkte, um diesen Veränderungen – insbesondere dem Fachkräftemangel – zu begegnen und sich im „War for Talents“ erfolgreich von der Konkurrenz abzuheben. Gerne stehen Ihnen die Belohnungsexperten beratend zur Verfügung und zeigen Ihnen auf, welche einfachen und wirkungsvollen Instrumente zur Verfügung stehen.

Parallel zur Zukunft Personal Süd findet die Corporate Health Convention als größte Plattform zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland statt. Ein Besuch der Messe ist in Ihrem Ticket bereits inbegriffen und kann viele Anregungen rund um den Themenkomplex betriebliche Gesundheitsförderung und -erhaltung bieten.

 


Sichern Sie sich Ihr kostenloses Tagesticket

Falls Sie Interesse an einem Besuch der Zukunft Personal Süd haben, senden wir Ihnen gerne ein kostenloses Freiticket zu. Füllen Sie einfach das untenstehende Kontaktformular aus. Bitte beachten Sie: Dieses Angebot gilt nur für Firmenvertreter aus dem Bereich Personal sowie Geschäftsführer. Personaldienstleistern sowie Privatpersonen können wir leider kein Ticket zur Verfügung stellen.


 

Kontakt Longlead - Veranstaltung

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Social Recognition – Wissenswertes

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Menschen Jubeln

 


Social Recognition – Themen, Aspekte und Fragen:

Wissenswertes über Social Rocognition

Kreislauf der Wertschätzung und des Engagements

Flexibel und facettenreich: die digitale Anerkennungslösung

encore: Social Recognition powered by BONAGO

 

 


Sichern Sie sich Ihre kostenlose Zusammenfassung zum Thema Social Recognition:

Social Recognition


Social Recognition: Mitarbeiterleistung anerkennen

Social Recognition ermöglicht Arbeitgebern, die Leistungen einzelner Mitarbeiter und Teams mit System zu identifizieren und anzuerkennen. Mit positiver Resonanz können sie das Betriebsklima und die Unternehmenskultur insgesamt stärken. Erkunden Sie ein in Deutschland noch relativ unentdecktes Feld.

 


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Wissenswertes über Social Recognition

„Social Recognition“ kennzeichnet Maßnahmen im Employer Branding, die zu einem langfristig positiven und erfolgreichen Miteinander im Unternehmen beitragen können. Der aus der angloamerikanischen Marketingwelt stammende Begriff der „sozialen Anerkennung“ ist in Deutschland noch relativ unentdeckt. Er widmet sich der Tatsache, dass Mitarbeiter grundsätzlich besser motiviert und engagiert sind, deren Leistungen und Beiträge betriebsintern ganz offiziell wahrgenommen werden.

 

Frauen schütteln HändeAnerkennung ist die Basis für das Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters über sein Gehalt hinaus. Wer hoch motiviert ist, versteht sich als wertvoller Teil eines Teams und als Teil des Unternehmens. Er übernimmt unternehmerische Verantwortung (Ownership Culture), die sich beispielsweise in Verbesserungsvorschlägen oder im betrieblichen sozialen Engagement niederschlagen kann. Gelebte Ownership Culture ist eine Kultur, in der die Mitarbeiter persönliches Interesse an der Leistung „ihres“ Unternehmens haben. Sie fördert eine Situation, in der sich ihr Verhalten mehr an Werten als an Vorgaben und Regeln orientiert. Selbst „wenn niemand zusieht“, behandeln sie jede Entscheidung verantwortungsvoll so, als wären sie Miteigentümer.

 


Kreislauf der Wertschätzung und des Engagements

 

Nach wie vor gehen viele Vorgesetzte davon aus, dass „nichts gehört“ auch „nichts falsch gemacht“ bedeutet. Lob und Anerkennung teilen sie nur selten unmittelbar mit. Erst wenn etwas schiefläuft, sind sie dann wieder lautstark zu vernehmen. Ihre Mitarbeiter wissen entsprechend kaum, wo sie mit ihrer Leistung stehen. Ein Unternehmen, das jedoch wahrnehmbar signalisiert, dass es diese Leistung wertschätzt, stärkt die Unternehmenskultur nachhaltig, und damit auch die Arbeitgebermarke.

Menschen machen Teamwork

Ein positiver Kreislauf entsteht also, wenn Mitarbeiter sich verbessernd engagieren und für ihre Verbesserungsvorschläge wiederum zusätzlich belohnt werden. Verankert ein Arbeitgeber das Prinzip der Wertschätzung als wesentlichen Wert in der Unternehmenskultur, so ist der Rahmen gesetzt, an dem sich alle orientieren und durchaus auch positiv messen können. Die Mitarbeiter tragen diese Kultur gern weiter: Sie werden zu überzeugten Fürsprechern gegenüber Kollegen (Betriebsklima) und zu Empfehlern im Freundes- und Familienkreis (Image, Recruiting).

 


Flexibel und facettenreich: die digitale Anerkennungslösung

Bei der Implementierung solcher Belohnungsinstrumente setzen große Unternehmen oft auf schwergängige Software-Lösungen, die in ihrer ERP-Architektur

Man zeigt den Daumen hoch

integriert sind und zudem Management-Ressourcen im HR binden: ein Investitionsfaktor, der massiv zu Buche schlagen kann. Dabei lassen sich die Mitarbeiter-Maßnahmen auch sehr effizient und komfortabel über smarte Social-Recognition-Plattformen aussteuern. Besonders für kleinere und mittlere Unternehmen ist es attraktiv, wenn sie native Lösungen vermeiden können, die sie technisch langfristig binden. Ein positiver Effekt auf den ROI in mehrfacher Hinsicht: motivierte und engagierte Mitarbeiter, bereitwillige Beiträge zur Verbesserung, eine jederzeit online zugängliche, moderne Belohnungslösung bei minimalem Budgeteinsatz für personalisierbare Kampagnen.

 

 


encore: Social Recognition powered by BONAGO

Mit encore bietet BONAGO Ihnen eine global einsetzbare digitale Social-Recognition-Plattform, die alle Ansprüche einer flexibel gestaltbaren Lösung bei minimalem Budgeteinsatz erfüllt. Das encore Prämiensystem ermöglicht Ihnen Mitarbeiter- und Team-Wertschätzung in Echtzeit mittels individualisiert abrufbarer Belohnungen. Etablieren Sie mit encore eine neue Kultur der Anerkennung und lenken Sie die Unternehmensvision so in eine gemeinsame Richtung.

 

Lesen Sie mehr über encore hier: encore – die Social Recognition Plattform

 

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